Vortrag von Dr. Ingo Bott in Hamburg: Verteidigung in komplexen Großverfahren

Großverfahren stellen an alle Verfahrensbeteiligten hohe Anforderungen. Eine komplexe Rechtsmaterie, eine hohe Anzahl von Verfahrensteilnehmern oder viele Hauptverhandlungstage verlangen allen den Prozessbeteiligten viel ab. Die Verteidigung in komplexen Großverfahren gehört daher zu den größten Herausforderungen, die das Strafrecht zu bieten hat. Am 15.10.2019 hielt Dr. Bott an der renommierten Bucerius Law School einen Vortrag zu diesem Thema.

Vortrag von Dr. Bott an der Bucerius Law School in Hamburg

Der Rahmen des Vortrags knüpfte an die Verteidigung durch Dr. Bott im sog. Loveparade-Verfahren an. Dort verteidigte Dr. Bott an 101 Hauptverhandlungstagen erfolgreich einen ehemaligen Beigeordneten der Stadt Duisburg. Ab September 2018 unterstützte ihn dabei Dr. Kohlhof als weiterer Wahlverteidiger.

Die Verteidigung hatte es notwendig gemacht, sich in mehrere komplexe Rechtsgebiete, insbesondere das Bau-, Kommunal- und Dienstrecht einzuarbeiten und den Bezug zu strafrechtlichen Zurechnungsfragen herzustellen. Aufgrund der Komplexität der Rechtslage fasste Dr. Bott die wesentlichen verwaltungsrechtlichen Organisationsfragen in einem komprimierten Aufsatz zusammen.

Erfolgreiche Verteidigung durch Dr. Bott und Dr. Kohlhof im Loveparade-Verfahren

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg stellte das Strafverfahren gegen den von Dr. Bott und Dr. Kohlhof verteidigten Mandanten im Januar 2019 nach 101 intensiven Verhandlungstagen ohne Auflagen ein. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten dieser Entscheidung zuvor ausdrücklich zugestimmt. Das Verfahren fand damit den bereits vor Verhandlungsbeginn prognostizierten Ausgang.

Engagierte Diskussion an der Bucerius Law School

Ausgehend von den Erfahrungen und Lehren in diesem Verfahren entwickelte Dr. Bott mit den Studenten der Bucerius Law School unter Beteiligung von Prof. Dr. Thomas Rönnau und Prof. Dr. Paul Krell in einer engagierten Diskussion Lösungsansätze dafür, wie zu kommunizieren ist, was staatliche Sachverhaltsaufklärung wann und wie leisten will und kann. Insbesondere befasste sich das      Gespräch mit der Frage, wie gewährleistet werden kann, dass Ermittlungen und Ermittler den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen und am Ende komplexe Verfahren zustande kommen, die keinen Mehrwert bieten und dennoch auf dem Rücken der Angeklagten in der Öffentlichkeit ausgetragen werden.

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Beitrag: Kanzlei Plan A