Plan A in Umfangsverfahren: Zur endgültigen Einstellung des sog. Loveparade-Verfahrens

Kanzlei Plan A - Kanzlei für Strafrecht - Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott im Loveparade-Verfahren mit seinem Mandanten

Am 04.05.2020 hat das Landgericht Duisburg das Loveparade-Verfahren endgültig eingestellt (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/ende-loveparade-prozess-100.html). Gegenstand des Verfahrens war die Aufarbeitung des tragischen Ausgangs der Partyveranstaltung Loveparade in Duisburg am 24.07.2010, als in einer auf engstem Raum zusammenkommenden Menschenmenge 21 Menschen starben und Hunderte verletzt wurden.

Die rechtliche Aufarbeitung der Tragödie dauerte mehrere Jahre und nahm mehrere abstruse Wendungen. Erst nach sieben Jahren Ermittlungen begann am 08.12.2017 das Hauptverfahren, das einer der „aufwändigsten deutschen Gerichtsprozesse der Nachkriegszeit“ (Tageschau), ein „Jahrhundertprozess“ (WAZ), werden sollte. Nun endet dieses Verfahren nach 183 Verhandlungstagen ohne Urteil. Der Ausgang ist ein Schlag ins Gesicht der Opferangehörigen, aber auch der Angeklagten. Was es noch schlimmer macht: All das war absehbar.

Plan A: Verteidigung im „Jahrhundertprozess“

Gegen sieben der insgesamt zehn Angeklagten endete der Prozess bereits am 08.02.2019 mit einer Verfahrenseinstellung ohne jede Auflage. Dr. Ingo Bott hatte den angeklagten Beigeordneten der Stadt Duisburg an allen 101 Verhandlungstagen gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung verteidigt. Ab September 2019 hatte Dr. Maximilian Kohlhof die Verteidigung mit übernommen. Für die Verteidigung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage, dass das Verfahren nur mit einem Freispruch oder mit einer sofort rechtskräftigen Einstellung enden würde. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft zehntausende Seiten Ermittlungsakten zusammengetragen. Allein die Anklage umfasste mehrere hundert Seiten. Inhaltlich ging sie allerdings komplett an dem vorbei, was es zu einer ordentlichen Aufarbeitung strafrechtlich relevanter Verantwortlichkeiten gebraucht haben würde.  

Zwischen Schauprozess und Groteske: Ein Verfahren als Farce

Unmittelbar nach der Tragödie des 24.07.2010 nahmen auf einer Pressekonferenz vier Personen Stellung, der Oberbürgermeister, der zuständige Dezernent für Sicherheit und Ordnung, ein Vertreter der Polizei und der Inhaber des Veranstalterunternehmens. Keiner dieser vier landete auf der Anklagebank. Es fanden sich dort ein Dezernent für das Stadtbauwesen, fünf Mitarbeiter des Bauamtes und vier nachrangige Mitarbeiter des Veranstaltungsunternehmens. Was sich unverständlich liest, war es auch. Besonders fiel und fällt auf, dass es keine Angeklagten seitens der Polizei gab, obwohl das Einziehen von „Polizeiketten“ wesentlich zu der Verdichtung der Menschenmenge vor Ort beigetragen hatte. Es ist hier nicht der Ort, um Dutzende Zeugenvernehmungen, hunderte verlesene Urkunden und 101 Verhandlungstage nachzuarbeiten. Es genügt der Blick auf das so absehbare wie klare Ergebnis: Keinem der Angeklagten war eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nachzuweisen. Die Ermittlungsthesen des Staates hatten sich durchweg als falsch erwiesen.

Große Fragen in großem Rahmen: Was will, was kann das Strafrecht leisten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Angeklagter nicht Objekt eines Strafverfahrens, sondern nimmt an diesem als Subjekt teil (vgl. BVerfG v. 30.04.2003 – 1 PBvU 1/02). Dennoch hat der Angeklagte bestimmte gesetzlich festgelegte Pflichten. Dazu gehört, in Verhandlungen anwesend zu sein und in der öffentlichen Verhandlung mit dem Verfahrensgegenstand konfrontiert zu werden. Das Loveparade-Verfahren reizte hier die Grenzen des Erträglichen gefährlich aus: Obwohl offensichtlich erschien, dass die Anklage gegen diese Angeklagten nicht zu einer Verurteilung würde führen können, sogar die ursprünglich zuständige Kammer des Landgerichts Duisburg eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte, bestand die Staatsanwaltschaft darauf, die Verhandlung ihres Fall nach entsprechend ihrer (sehr) eigenen Sichtweise zu erzwingen. Das Beharren auf diesem Entschluss war letztlich so aussichtslos wie teuer.

Zunächst hat der Prozess allein an jedem in der dafür eigens angemieteten Messe Düsseldorf stattfindenden Verhandlungstag mehrere zehntausend Euro verschlungen. Darüber hinaus bleiben aber vor allem fassungslose Nebenkläger und eine zutiefst verstörte Rechtsgemeinschaft. Einen Untersuchungsausschuss gab es nicht. Das Strafverfahren war eine Farce. Auch die besonnene Verhandlungsführung der Kammer unter Leitung ihres Vorsitzenden Richters vermochte das nicht zu verhindern. Die Grundlage des Verfahrens blieb die Anklage – und die war falsch. Fast zehn Jahre nach der Tragödie bleibt daher die Erkenntnis, dass wohl nicht mehr aufgeklärt werden kann, was am 24.07.2010 und in dessen Vorfeld geschah, warum es zu dem fatalen Gedränge kam und warum am Ende Menschen starben.

Das Stück „Der gute Mensch von Sezuan“ von Bertold Brecht endet mit Worten, die für diesen Verfahrensausgang kaum passender sein könnten. Auch die Verteidigung kann sie sich zu eigen machen: Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen. Den Vorhang zu und alle Fragen offen.

Plan A: Auch in schweren Zeiten immer für sie da

Seit dem Loveparade-Verfahren sind die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht in vielen Umfangsverfahren tätig. Dabei vertreten wir Unternehmen, Unternehmer, aber auch Privatpersonen. Mit großer Leidenschaft arbeiten wir uns in fremde Rechtsbereiche ein, kämpfen uns durch Aktenberge und bringen unser Anliegen dann trotzdem im Gericht auf den Punkt. Wir sind immer für Sie da.

Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwalt Dr. Maximilian Kohlhof

Weiterführend bei Interesse:

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Kanzlei Plan A - Dr. Maximilian Kohlhof - Rechtsanwalt : Strafverteidiger

Dr. Maximilian Kohlhof
Rechtsanwalt / Senior Associate

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