Kritische Stellungnahme von Dr. Ingo Bott: „Viele Corona-Strafen sind unverhältnismäßig“

Plan A Kanzlei für Strafrecht - Plan A im Medizinstrafrecht - Compliance-Herausforderungen durch das Corona-Virus? Infektionsschutzgesetzt - Photo by CDC on Unsplash - cdc-w9KEokhajKw-unsplash

Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott von Plan A – Kanzlei für Strafrecht kritisiert in einer Stellungnahme bei Bild online die häufig unverhältnismäßigen Corona-Strafen:

„Der präventive Aspekt eines ,Alle miteinander gegen Corona‘ ist der eigentliche Kern des behördlichen Bußgeldverfahrens. Das geht allerdings verloren, wenn sich Geldbußen nicht an den wirtschaftlichen Realitäten eines Unternehmens orientieren, sondern zum Selbstzweck verkommen. Formelhafte Muster haben hier keinen Wert.“

Insbesondere kritisiert Dr. Ingo Bott: „Der Einzelkämpfer kann bei gleichem Verstoß nicht so hart sanktioniert werden, wie ein Betrieb mit mehreren Dutzend Mitarbeitern. Wird dem Unternehmen letztlich die wirtschaftliche Grundlage entzogen, steht nicht mehr der Kampf gegen Corona im Vordergrund, sondern der Kampf ums Überleben. Diese Unverhältnismäßigkeit kann aber kaum im Sinne des Erfinders sein.“

Der Link zur Stellungnahme: Fehlendes Hygienekonzept : Bistro-Chef soll 5000 Euro Strafe zahlen | Regional | BILD.de

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