Q & A – Interview mit Dr. Ingo Bott zu Themen rund um das Strafrecht und zur Kanzlei Plan A

Die Fragen stellte Anita Merzbacher von der Unternehmensberatung New Lead.
Sie begleitet die Kanzlei strategisch. Merzbacher und Bott sind seit vielen Jahren befreundet.

Was bedeutet Strafverteidigung für Sie?

Verteidigung bedeutet Kampf für und um Freiheit. Ein Mensch oder ein Unternehmen, dem vorgeworfen wird, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, ist in einer Krise. Man fühlt sich im Stich gelassen. Oft ist es auch wirklich so. Das Strafverfahren ist ein großes, unüberschaubares Problem. Ich habe viel Erfahrung darin, diese Probleme zu lösen.

Was sind Ihre typischen Fälle? In welchen Situationen sind und waren Sie beispielsweise tätig?

Ich verteidige sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zu den Privatpersonen gehören vor allem Ärzte und Manager im weitesten Sinn, also Menschen in Entscheidungs- und Führungspositionen.

Und die Verteidigung von Unternehmen?

Ist genau genommen „nur“ eine Vertretung von Unternehmen. Trotz entsprechender Bemühungen der Politik gibt es noch kein Unternehmensstrafrecht. Die Mandate sind dennoch meistens klassische Verteidigung. In den letzten Jahren habe ich zahlreiche Unternehmen in der Krise begleitet, um ein drohendes Bußgeld zu reduzieren oder zu verhindern. Die Fälle drehten sich etwa um den Vorwurf der planmäßigen Beschäftigung von Schein­selbständigen oder um wettbewerbswidrige Absprachen im Rahmen von Kartellen.

Sie kommen aus der Partnerschaft einer sehr renommierten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht. Wie erklärt sich der Wechsel in die Eigenständigkeit?

Das war weniger eine Entscheidung gegen das eine als eine Entscheidung für das andere. Die Zeit in der Boutique für Wirtschaftsstrafrecht war lehrreich und interessant. Mir war es aber wichtig eine individuelle Note zu finden, einen eigenen, frischen Ansatz. Das Ziel ist es, zusammen mit dem Mandanten eine effektive, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten optimale Lösung zu erreichen.

Sie verzichten auf die von vielen Kanzleien vorgehaltenen repräsentativen Kanzleiräumlichkeiten. Welcher Gedanke steckt dahinter?

Das ist eine bewusste Entscheidung. Meine Fälle erfordern viel Flexibilität und Geschwindigkeit. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Es ist nicht ungewöhnlich, dass ich an ein paar Tagen der Woche eine Hauptverhandlung habe und danach in einer anderen deutschen Stadt bin oder zu einem Mandanten ins spanisch- oder englischsprachige Ausland fliege. Letzten Endes ist alles eine Frage der Planung und damit machbar. Viele meiner Mandate kommen aus der Wirtschaft. Sowohl meine Mandanten als auch ich legen viel Wert darauf, dass ich verstehe, wie das Unternehmen, das ich berate, funktioniert, wie es tickt und lebt. Die Besprechungen finden daher fast immer bei meinen Mandanten statt. Wenn es doch einmal besser ist, sich an einem neutralen Ort zu treffen, greife ich flexibel auf eine Vielzahl mir zur Verfügung stehender Besprechungsräume zurück.

Welche Leistungen außerhalb der klassischen Strafverteidigung gehören zu Ihrem Portfolio?

Das Repertoire der Kanzlei umfasst Strafrecht in jeder Form und zu jedem Zeitpunkt einer Krise. Dazu gehört sicher die klassische Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung. Ist einem Unternehmen durch das Verhalten eines anderen ein Schaden entstanden, kann es aber auch angebracht sein, eine Strafanzeige zu stellen. Das Ziel ist hier zum Beispiel, zur Beweissicherung Maßnahmen wie Durchsuchungen und Sicherstellungen zu erreichen. Außerdem berate ich Unternehmen in den Bereichen Prävention und Compliance.

Was ist unter diesem Begriff Compliance eigentlich zu verstehen? Das hört man ja immer öfter.

Compliance bedeutet den Versuch, sanktionsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, indem verhindert wird, dass Risiken überhaupt erst entstehen. Der Gedanke ist charmant: Ein Unternehmen schafft die Voraussetzungen dafür, dass nichts schiefgehen kann. Der Maßstab sind Vernunft und Augenmaß. Entsteht dann doch eine Krise, kann häufig gezeigt werden, dass das betroffene Unternehmen im Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan hat, um das Problem zu verhindern. Das kann eine Sanktion reduzieren oder sogar ganz verhindern.

Fehlt der Kanzlei für umfangreiche Projekte nicht die Manpower?

Effektive Krisenberatung erfolgt auf zwei Stufen: Wesentlich ist zunächst, das Problem zu verstehen und eine Vorstellung davon zu bekommen, wie es gelöst werden kann. Daran schließt sich die Koordination der für die Lösung erforderlichen Schritte an. Dafür greife ich auf ein gleichzeitig weitverzweigtes und engmaschiges Netzwerk zurück. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Beratung als auch für den Notfall, wenn etwa im wahrsten Sinne des Wortes eine Durchsuchung vor der Tür steht oder eine interne Untersuchung anzuleiten ist.

Bieten Sie auch andere als strafrechtliche, etwa zivil- oder arbeitsrechtliche Beratung an?

Ich bin auf das Lösen straf- und sanktionsrechtlicher Probleme spezialisiert. Diesem Rechtsbereich gehört meine Leidenschaft und Expertise. Häufig haben meine Fälle aber auch eine arbeits- oder steuerrechtliche Komponente. Wenn das so ist, arbeite ich schon seit vielen Jahren mit in diesen Bereichen sehr erfahrenen Spezialisten zusammen.

In welchen Sprachen arbeiten Sie?

Ich berate meine Mandanten auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch zu Fragen und Herausforderungen aus dem deutschen Rechtsraum. Für Fragen aus anderen Rechtsräumen ziehe ich aus meinem Netzwerk Spezialisten für diesen Rechtsraum dazu.

Sie schreiben Romane, die sich mit dem Thema Strafverteidigung befassen. Finden sich Ihre Mandanten darin wieder?

Sicher nicht. Die Geschichten sind rein fiktiv. Die Erfahrung zeigt, dass meine Mandanten nicht die geringsten Berührungsängste haben. Das ist auch richtig so. Tatsächlich sind meine Mandanten von den Romanen sehr begeistert.