Arbeitsstrafrecht
Zum Arbeitsstrafrecht gehört insbesondere die Verteidigung von Unternehmen und Privatpersonen gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit, der Beschäftigung von Scheinselbständigen oder bei Fragen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ergeben sich regelmäßig sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgefragen. Auch dabei steht Plan A – Kanzlei für Strafrecht fest an Ihrer Seite.