Sportstrafrecht

Sportler und Sportvereine stehen zunehmend im Fadenkreuz. Ermittlungen drohen durch die Staatsanwaltschaft und die Sportverbände. Auch der Gesetzgeber hat den Sport entdeckt: Doping, die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben und Sportwettbetrug sind Straftaten. Die entsprechenden Fälle können Durchsuchungen und öffentliche Hauptverhandlung mit sich bringen.

Was eine rote Karte ist, weiß jeder. Die Folgen einer solchen Sperre sind weitreichend. Ein Sportler darf seinen Beruf nicht mehr ausüben, sein Arbeitgeber kann ihn nicht mehr einsetzen. Plan A – Kanzlei für Strafrecht verteidigt Spieler und Vereine daher auch in verbandsstrafrechtlichen Verfahren.

Auch gegen Vereine wird ermittelt. Beispiele sind Strafen wegen Fanausschreitungen, Pyrotechnik oder Fehlern bei der Stadionsicherheit. Die Sanktionen sind meistens empfindlich. Immer neue, immer kompliziertere normative Vorgaben machen die Regelungslage unübersichtlich. Plan A erarbeitet durch sportstrafrechtlichen Compliance für Vereine und Verbände Auswege aus dem Normendickicht.

Plan A – Kanzlei für Strafrecht verfolgt die sportstrafrechtliche Entwicklung aufmerksam und kritisch über LinkedIn.

 

Referenzen

 

Veröffentlichungen

BLOG-Beiträge zum Thema komplexe Großverfahren