Die Debatte um Hate Speech in deutschen Stadien schlägt weiter große Wellen. Im aktuellen kicker (02.03.2020) kommt Dr. Ingo Bott dazu zu Wort.
Drängende Fragen – eine klare Antwort: Hate Speech-Compliance
Bei Plan A – Kanzlei für Strafrecht beraten die Rechtsanwälte Dr. Ingo Bott und Murat Denizli Unternehmen, Unternehmer, Vereine und Verbände in den Rechtsbereichen Strafrecht und Compliance im Sport und Strafrecht und Compliance bei Hate Speech.
Bott warnt vehement davor, dass Vereine angesichts der schwierigen Gemengelage den Kopf in den Sand stecken. Im Gegenteil müssen sie sich aktiv um Hate Speech-Compliance bemühen. Ohne konkrete Programme und konkrete Maßnahmen geht es nicht mehr.
Denn: „Als Inhaber des Hausrechts sollten sich Klubs damit auseinandersetzen, was sie tun können, um Beleidigungen, Volksverhetzung und Hasskriminalität vorzubeugen.“
Parallelen zwischen Sport und sozialen Netzwerken
Es ist bezeichnend, dass die Debatte um das Spannungsfeld zwischen Hate Speech und Meinungsfreiheit genau zu dem Zeitpunkt aufkommt, zu dem die Politik eine drastische Verschärfung der Strafverfolgung für kritische Äußerungen in sozialen Netzwerken diskutiert (vgl. der Plan A-Blog vom 01.03.2020; https://kanzlei-plan-a.de/2020/03/01/plan-a-im-sportstrafrecht-hate-speech-compliance-muss-sein-und-zwar-jetzt/).
Die Parallelen sind evident. Bott dazu im kicker: „Die Frage ist: Was erwarten Verband und Gesetzgeber von einem Verein? Müssen Klubs Fans konkret ansprechen vor dem Spiel? Und wenn ja, wie soll das dann aussehen? Was, wenn ein eigener Spieler beleidigt wird? In Zeiten, in denen sich Meinungen radikalisieren, muss klar sein: Was ist noch Meinungsfreiheit, was schon Straftat?“
Der Plan A: Klare Konzepte statt blinder Aktionismus
Verbände und Vereine sind jetzt in der Verantwortung. Es braucht klare Konzepte und eine klare Kante. Pauschale Ansagen wie die der DFL, dass „jeglicher Hass keinen Platz haben darf“, klingen zwar gut. Sie sind aber auch mit Leben zu füllen.
Auf keinen Fall hilfreich sind dabei insbesondere auch blinde Stammtischparolen, wie etwa die Forderung nach der Abschaffung von Stehplätzen, die Bott daher im kicker als „faktisch reiner Blödsinn“ einordnet.
Zusammengefasst: Hate Speech-Compliance ist wichtig – und das auch im und schon vor dem Stadion. Wir führen die entsprechenden Compliance-Maßnahmen für Sie ein und setzen sie auch lebensnah um. Als sportstrafrechtlich aufgestellte Kanzlei sind wir dabei immer für Sie da #wennmalwasist. Es gilt: #compliancenutzen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt!
Die Rechtsanwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht und Lentze Stopper begleiten Vereine und Verbände bei den entsprechenden rechtlichen Aufarbeitungen und helfen, Strukturen zu schaffen, die vergangene Probleme lösen und künftige verhindern.
Autoren:
- Dr. Ingo Bott (Plan A – Kanzlei für Strafrecht)
- Murat Denizli (Plan A – Kanzlei für Strafrecht)
Ansprechpartner:
Bei Plan A sind die Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott und Rechtsanwalt Murat Denizli (Plan A – Kanzlei für Strafrecht)
Bei Lentze Stopper sind Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. habil. Martin Stopper und Rechtsanwalt Simon Karlin, LL.M. (Lentze Stopper)
Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Murat Denizli
Rechtsanwalt / Associate
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Dr. habil. Martin Stopper
Rechtsanwalt / Partner
Kanzlei Lentze Stopper
Simon Karlin, LL.M.
Rechtsanwalt / Associate Partner
Kanzlei Lentze Stopper