Klare Ansage: Vereine können nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern müssen Compliance im Sport umsetzen. Das schließt insbesondere Hate Speech-Compliance ein. Blinder Aktionismus hilft dagegen niemanden. Daher ist das jetzt diskutierte Verbot von Stehplätzen, so Bott, „faktisch reiner Blödsinn“. Bei Plan A bearbeiten die Anwälte Bott und Denizli sowohl die Bereiche Strafrecht und Compliance im Sport als auch Strafrecht und Compliance bei Hate Speech. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern von der renommierten Sportrechtskanzlei Lentze Stopper stehen wir Vereinen und Verbänden hier jederzeit zur Seite #wennmalwasist. Zeit dafür ist es. Also: #compliancenutzen!
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