Nach der Schweiz und Liechtenstein: Die Türkei. Ab Dezember 2020 ist die Türkei im Visier der Steuerfahndung! Im Rahmen der Kooperation mit Schäfer.Recht informiert Plan A – Kanzlei für Strafrecht Unternehmen und Unternehmer mit Türkei-Bezug rechtzeitig, was nun dringend zu beachten ist.
Die Türkei nimmt am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung teil. Bereits im Dezember 2020 werden Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt.
Wichtig: Ein internationaler Vertrag mit erheblichen Konsequenzen
Im Jahr 2014 vereinbarten viele Staaten die sog. „Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen internationalen Steuerbehörden“. Die Bundesrepublik Deutschland tauscht auf dieser Grundlage seit dem Jahr 2017 mit über 50 Ländern Daten aus. Ab dem 31. Dezember 2020 nimmt an diesem Datenaustausch auch die Türkei teil.
Grund für den Informationsaustausch ist die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Ausgetauscht werden Informationen wie Kontoinhaber, Kontostände, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Achtung: Türkische Banken melden Daten an den deutschen Fiskus
Die türkischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) sind ab Dezember 2020 gesetzlich verpflichtet, die auszutauschenden Daten an eine in der Türkei zentral zuständige Stelle zu übermitteln. Diese Stelle sendet die steuerrelevanten Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die von der Türkei übermittelten Informationen werden von der Finanzverwaltung Deutschland ausgewertet. Diese Auswertung wird zu vielen Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren führen.
Persönlicher Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Personen und Körperschaften mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Deutschland, wenn sie Kapitalvermögen oder Versicherungen bei türkischen Finanzinstituten haben. Diese Personen können ab Januar 2021 mit Post vom Finanzamt rechnen. Oder sogar gleich mit Besuch der Steuerfahndung.
Denn: Wer Kapitalvermögen in der Türkei bisher nicht in seinen deutschen Steuererklärungen angab, ist aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung potentieller Täter der Steuerhinterziehung.
Mögliche Folgen: Was droht den Betroffenen?
Den Betroffenen drohen Ermittlungen der Steuerfahndung. Mit unangenehmen Fragen: Wie hoch ist der Kapitalstamm des in der Türkei angelegten Gelds? Wie hoch waren die jeweils erzielten Kapitalerträge? Woher kam das Kapital? Und so weiter …
Macht der Steuerpflichtige hierzu keine Angaben, darf das Finanzamt die Kapitalerträge schätzen. Oder aber es ermittelt selbst: Mit Durchsuchungsmaßnahmen und mit Beschlagnahme von Beweismitteln.
Am Ende der Ermittlungen gilt: Wenn Kapitalerträge nicht in den Steuererklärungen angeben wurden und der Steuerpflichtige zumindest billigend in Kauf nahm, dass Steuern verkürzt werden ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Folge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren! Zudem drohen die Gewerbeuntersagung und weitere schmerzhafte „Nebenfolgen“.
Der Plan A: Die rechtzeitige Selbstanzeige als Ausweg
Der Ausweg führt über die sog. Selbstanzeige. Im deutschen Steuerrecht gibt es die Möglichkeit einer Strafe „aus dem Weg zu gehen“: Legt der Steuerpflichtige sämtliche Sachverhalte der Steuerhinterziehung der letzten zehn Kalenderjahre offen und bezahlt die hierauf entfallenden Steuern und Zinsen (und gegebenenfalls einen Strafzuschlag) kann er sich der strafrechtlichen Sanktion (wie zum Beispiel einer Gefängnisstrafe) entziehen.
Wichtig: Die Selbstanzeige entfaltet nur Wirksamkeit – und führt somit nur dann zur Straffreiheit – wenn sie vollständig ist. Eine unwirksame Selbstanzeige kann dagegen ins Gefängnis führen. Es empfiehlt sich, dazu dringend den Rat von Experten einzuholen.
Wir beraten und verstehen Sie dabei selbstverständlich sowohl auf Deutsch als auch auf Türkisch.
Die Anwälte von Plan A in Kooperation mit Schäfer.Recht stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Rechtsanwalt Stefan Schäfer ist hochspezialisiert im Steuerstrafrecht. Insbesondere hat er vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kooperation mit Plan A selbst eine Steuerfahndung geleitet.
Ansprechpartner bei Plan A:
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
- Rechtsanwalt Stefan Schäfer
- Rechtsanwalt Murat Denizli
Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Stefan Schäfer
Rechtsanwalt / Of Counsel
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Murat Denizli
Rechtsanwalt / Associate
Plan A – Kanzlei für Strafrecht