Prof. Dr. Christoph Buchert von Plan A – Kanzlei für Strafrecht nimmt im SWR kritisch Stellung dazu, ob der VfB Stuttgart in der aktuellen Datenschutzaffäre gegen geltendes Recht verstoßen hat und welche Sanktionen in diesem Falle drohen:
„Ob der VfB im Datenskandal gegen Recht verstoßen hat, ist tatsächlich noch Tatfrage, hier muss man die konkreten Untersuchungsergebnisse sicherlich abwarten. Allerdings spricht einiges dafür, dass in der Tat tausende Mitgliederdaten ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergereicht wurden. Schwierig ist hier aber, den Unrechtsgehalt zu bestimmen, denn der Verein darf natürlich externe Personen mit der Pressearbeit via facebook und Co. beauftragen, und in diesem Rahmen darf er natürlich auch Mitgliederdaten übermitteln. Insofern kann man einerseits sagen, dass wir hier nur einen formalen Verstoß haben, da es vordergründig nur an dieser Vertragsgrundlage fehlt. Wurde jedoch bewusst auf eine solche transparente Regelung verzichtet, würde das den formalen Verstoß in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.“
Hinsichtlich der drohenden Sanktionen stellt Prof. Dr. Buchert fest: „Da sich die Vorgänge auf das Jahr 2017 beziehen, fallen sie nicht unter die seit 2018 geltende DSGVO. Aber auch schon vor der DSGVO gab es natürlich ein Bundesdatenschutzgesetz. Meines Erachtens wird der Verein hier mit einem blauen Auge davon kommen. Der Bußgeldrahmen zur damaligen Zeit (2017) lag bei 300.000 Euro. Die konkrete Rechtsfolge kann jedoch nur unter Berücksichtigung aller einzelnen Umstände endgültig beurteilt werden.“
Der Link zur Stellungnahme: Welche Strafe droht dem VfB Stuttgart im Datenskandal? – Fussball – SWR Sport
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