Neues aus Brüssel: Für Unternehmen und Unternehmer besteht wegen einer aktuell wichtigen Regelung der Europäischen Union die Verpflichtung, interne Hinweisgeber (sog. Whistleblower) abzusichern. Dazu werden Unternehmen in die Pflicht genommen, Systeme einzurichten, über die rechtlich relevante Verstöße gemeldet werden können.
Wichtig: Der deutsche Gesetzgeber muss die EU-Richtlinie noch in diesem Jahr, 2021, umsetzen. Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet in diesem Zusammenhang Unternehmen und Unternehmer, baut Hinweisgeberstrukturen mit auf und sichert gegen alle relevanten Risiken ab.
Das Whistleblower-Dilemma: Rechtlos in der Zwickmühle?
Herrschen in einem Unternehmen rechtswidrige Zustände, fällt das den Mitarbeitenden naturgemäß als erstes auf. Dabei geraten sie schnell in eine Zwickmühle. Einerseits erwartet der Arbeitgeber, dass Rechtsverstöße aufgedeckt oder unterbunden werden. Andererseits fühlt sich, wer Verstöße meldet, regelmäßig nicht als Held, sondern als Nestbeschmutzer. Das ist auch nachvollziehbar. Keiner petzt gern. Dazu können sowohl der Arbeitgeber als auch die Kolleg:innen in Schwierigkeiten geraten.
Der Gesetzgeber zeigt angesichts des Dilemmas eine klare Kante: Whistleblower-Strukturen sind alternativlos. Sie müssen eingerichtet werden. Um die internen Hinweisgeber:innen trotzdem nicht ungeschützt zu lassen, muss ihre Anonymität gewährleistet sein.
Bereits zum 16.12.2019 kam dazu die EU-Whistleblower-Richtlinie auf den Weg. Sie ist in Deutschland bis zum 17.12.2021 umzusetzen. Da es den Mitgliedsstaaten freisteht, den Schutz auf Bereiche auszudehnen, die nicht originär von der Richtlinie umfasst sind, ist ein umfangreicher Anwendungsbereich zu erwarten.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, um Whistleblower zu schützen. So müssen die Mitgliedstaaten etwa Maßnahmen ergreifen, um eine Kündigung des Hinweisgebers zu unterbinden. Auch darf eine Beförderung nicht aus dem Grund versagt werden, dass es sich bei der Person um einen Whistleblower handele.
Herausforderung und Umsetzung: Meldekanäle als Lösung
Beschäftigt ein Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende, hat es sog. Meldekanäle einzurichten. In bestimmten Brachen besteht diese Pflicht bereits bei noch kleineren Einheiten. Die Wahl der Umsetzungsart – intern oder extern, etwa über eine Kanzlei wie Plan A – Kanzlei für Strafrecht – ist frei. Wichtig ist nur, dass die Anonymität der Whistleblower gewährleistet ist.
Plan A – Kanzlei für Strafrecht ist bei mehreren Unternehmen als Ombudsstelle tätig. Wir stehen rund um die Uhr als externe Beratungs- und Anlaufstelle zur Verfügung. Wann immer der Verdacht aufkommt, es könne ein Regelverstoß vorliegen, prüfen die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht eine entsprechende Meldung zeitnah und effektiv. Den durch die Hinweisgeberrichtlinie geforderten Anonymitätsschutz halten wir dabei bereits heute ein.
Plan A im Bereich Compliance: Streng vertraulicher Ansprechpartner für Whistleblower
Die Regelungen der Hinweisgeberrichtlinie sind gut gemeint. Dass es sich um eine Sternstunde der EU-Regelungskultur handelt, darf bezweifelt werden. Beispielhaft sieht die Richtlinie Mehrstufensysteme, Meldenotwendigkeiten, Ausnahmen und Rückausnahmen vor. Der deutsche Gesetzgeber ist um die Freude, das verlässlich umzusetzen, nicht zu beneiden. Da Plan A – Kanzlei für Strafrecht bereits heute mehrere Unternehmen als Ombudsstelle begleitet, verfolgen wir die Entwicklung besonders eng.
Zusammen mit verlässlichen Partnern aus dem Bereich legal tech diskutieren wir beispielsweise für eines der von uns begleiteten Unternehmen aus dem Bereich Infrastrukturmanagement aktuell ein Konzept für ein transnationales Hinweisgebersystem in zahlreichen Sprachen. Außerdem führen wir in den von uns begleiteten Unternehmen Schulungen durch und schaffen so ein Bewusstsein für mögliche Minenfelder.
Es bleibt dabei: #irgendwasistimmer. Wenn die Hinweisgeberrichtlinie richtig umgesetzt wird, ist sie für Unternehmen gut und richtig. Die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht stehen Ihnen dabei verlässlich zur Seite. Wir errichten, gestalten und pflegen ein individuell passendes Hinweisgebersystem und sind für Ihre Mitarbeitenden da #wennmalwasist.
Autoren:
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
- Rechtsanwalt Joshua Christmann
Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Joshua Christmann
Rechtsanwalt / Associate
Plan A – Kanzlei für Strafrecht