Plan A im Sport(straf-)recht: € 30.000 Strafe für den VfB Stuttgart

Nach dem Bundesligaspiel des VfB Stuttgart gegen Borussia Mönchengladbach am 05.03.2022 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Ordnern des VfB und Fans von Borussia Mönchengladbach. Jetzt hat das Sportgericht des DFB entschieden: Der VfB muss € 30.000 Strafe zahlen. Von dieser kann der Verein jedoch bis zu € 10.000 in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen stecken.

Rechtlich ist die Sache klar

Nach § 1 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 44 der Satzung des DFB darf das Sportgericht des DFB in Fällen von unsportlichem Verhalten der Angehörigen ihrer Mitgliedsvereine die in § 44 der Satzung des DFB aufgeführten Strafen verhängen. Dazu gehören unter anderem auch Geldstrafen. Im konkreten Fall hätte der DFB-Kontrollausschuss – „die Sport-Staatsanwaltschaft“- hier eine Strafe von € 40.000 verlangt. Da wegen der vorherrschenden Corona-Situation die Stadionkapazität nicht voll ausgeschöpft war, gab es einen Rabatt von 25 Prozent, sodass der DFB-Kontrollausschuss nur € 30.000 forderte. Dem folgten sowohl das Gericht wie auch der Verein, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Unüberschaubare Konsequenzen

Bei derartigen Eskalationen kommen Straftatbestände von der einfachen Körperverletzung bis hin zu der Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht. Bei schweren Verletzungen oder gar Schlimmerem kann es am Ende um fahrlässige oder auch vorsätzliche Tötung gehen. Die Konsequenzen für Betroffene und Verursacher sind dabei stets negativ. Gleichzeitig bleiben bei derartigen Szenen ausschließlich die Negativmomente in Erinnerung, obwohl der VfB das heiß umkämpfte Spiel damals 3:2 gewonnen hatte und damit eigentlich ein feierlicher Moment und nicht die prügelnden Ordner im Gedächtnis bleiben sollte.

Plan A für Fans und Vereine

Auseinandersetzungen jeder Art im und ums Stadion sind für Vereine und Fans leider zum täglich Brot geworden und überschatten regelmäßig die Berichterstattung. Es ist daher klar erkennbar, dass zum einen die Vereine, aber auch die Fans und Dienstleister im Umgang mit Konfliktsituationen nicht geübt und planlos sind. Plan A berät Vereine in allen Fragen rund um sport(straf-)rechtliche Compliance, steht aber auch Fans im Falle von Untersuchungen durch Ermittlungsbehörden allzeit zur Seite #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Alexander Sellmayer

ALEXANDER SELLMAYER
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht