„Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zeigt, dass sich Investoren nicht einfach aus der Haftung schleichen können“, erklärt der renommierte Rechtsanwalt und Wirtschaftsstrafrechtsexperte Dr. Ingo Bott. „Die Ansage ist klar: Wer sich als Investor austobt, haftet im Zweifel auch mit dem privaten Vermögen.“
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Plan A – in den Medien
„Obwohl die Europäische Kommission schon seit Jahren darauf hinweist, dass der Fußball ein Geldwäscheproblem hat, gibt es seitens des Staates und der Verbände kaum Bewegung. Vereinzelt kommen zwar Ermittlungen auf. An Strukturen fehlt es aber weiterhin. Insgesamt herrschen Zustände wie im Wilden Westen“, kritisiert der Strafrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott.
Es spricht viel dafür, dass die Demonstration in der angekündigten Form ein strafbares Verhalten im Sinne des Nötigungstatbestandes darstellt, § 240 Strafgesetzbuch (StGB).
Zwar könnte theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe im Raum stehen. Das ist aber laut Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott (Plan A – Kanzlei für Strafrecht) eher abwegig. Dem kicker sagte er: „Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, einen Sachverhalt bis zum Ende zu ermitteln und dann im Zweifel zur Anklage zu bringen, falls es einer gerichtlichen Hauptverhandlung bedarf, um eine Angelegenheit abschließend aufzuklären. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch eine Verurteilung geben muss. Gerade in Fällen nach dem Jugendstrafrecht sind Verfahrenseinstellungen auch denkbar, wenn eine Sache „anverhandelt“ wurde. Sehr viel könnte dafür sprechen, dass ein solcher Weg hier gut und richtig ist.“
Ob die Strafanzeige eine andere Wirkung hat als die, den Namen des Anzeigeerstatters bekannt zu machen, darf bezweifelt werden. Mit dem Strafrecht selbst hat sie jedenfalls wenig zu tun. Das stellt auch der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo Bott (Plan A – Kanzlei für Strafrecht) klar: „Eine Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt ist dabei der Verletzte, also der Mensch, gegen den sich die Beleidigung richtet. Da Herr Zwayer keine Strafanzeige gestellt hat, dürfte es daher noch nicht einmal zu ernsthaften Ermittlungen kommen. Die medial omnipräsente Strafanzeige ist damit nicht viel mehr als eine aktionistische Luftnummer.“
Der Gastbeitrag stellt und beantwortet alle wichtigen Fragen: Was sind die Vorwürfe? Wie ist Lohndumping im Profibereich möglich? Welche Rechtsfolgen drohen? Was müssen Vereine jetzt tun?
Im Raum steht die Frage, ob und wie wie der Staat Aufgaben der Strafverfolgung auf Unternehmen übertragen können soll. Die Ansicht von Plan A ist klar. Prof. Dr. Christoph Buchert fasst sie deutlich zusammen: „Eine Weitergabe von privaten Daten in diesem Umfang ohne festgestellten Anfangsverdacht halte ich für uzulässig. Strafverfolgung muss Sache des Staates bleiben.“
weltfussball.de zitiert die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott zu den Ermittlungen gegen den Spieler Silas im kicker
Der kicker schreibt: Drohen Silas wirklich bis zu drei Jahre Haft für seine Identitätslüge? Für Dr. Ingo Bott, Fachanwalt für Strafrecht von der renommierten Düsseldorfer Kanzlei Plan-A, eine unwahrscheinliche Entwicklung. Allein schon das Geständnis des Jungstars „kann sich grundsätzlich sanktionsmildernd auswirken.
Anlässlich der Razzien in Leverkusen erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott in der Rheinischen Post wie es zum Sozialbetrug kommen kann