Die von der SPD beauftragten Gutachter Ingo Bott und Christoph Buchert bemängeln, dass auf der Suche nach möglichen rechtsextremen Kontakten der Polizisten wohl auch Kindergarten-Kontakte, Zufallsbekanntschaften oder „Telefonleichen“ durchleuchtet wurden.
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Plan A – in den Medien
Die von der SPD beauftragten Gutachter Ingo Bott und Christoph Buchert bemängeln, dass auf der Suche nach möglichen rechtsextremen Kontakten der Polizisten wohl auch Kindergarten-Kontakte, Zufallsbekanntschaften oder „Telefonleichen“ durchleuchtet wurden.
„Es wurde massiv und in breiter Front in Grundrechte eingegriffen“, sagte Rechtsanwalt Ingo Bott, der mit seiner Kanzlei „Plan A“ im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion ein Rechtsgutachten zu der Datenabfrage erstellt hat. Demnach habe es zwar eine gesetzliche Grundlage für die massenhafte Abfrage der Daten gegeben. „Wenn aber so viele persönliche Daten abgefragt werden durch Polizisten, dann bedarf es immer einer ganz besonderen Sensibilität. Die Polizei hat sich in dem Fall datenschutzrechtlich verhalten wie die Axt im Walde“, sagte Bott.
Die Plan A-Juristen Dr. Ingo Bott und Prof. Dr. Christoph Buchert kommen in ihrem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis: Die polizeiliche Maßnahme ist weit über das Ziel hinausgeschossen. Es bestehen erhebliche Zweifel an ihrer Verhältnismäßigkeit.
Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott zur zweifelhaften Unabhängigkeit der DFB-Generalinventur: „Wenn der Anspruch der objektiven Sachverhaltsaufklärung unter der Prämisse der subjektiven Gefälligkeit steht, kann man sie auch gleich lassen. Dann verkommt auch die Internal Investigation zur Internal Irritation.“
“Was der Angeklagte konkret äußert, wie seine Sexualität ausgestaltet ist, wie sie sich entwickelt hat, ist eine Frage, die hier keinen Öffentlichkeitswert hat”, sagt der Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott, der im Loveparade-Prozess einen der Angeklagten vertreten hat. “Strafverfahren finden in der Öffentlichkeit, nicht für die Öffentlichkeit statt.”
Der Düsseldorfer Anwalt Dr. Ingo Bott (37, „Kanzlei Plan A“) verteidigt derzeit viele Unternehmen und Unternehmer gegen Corona-Strafen, bei denen die Behörden jegliches Augenmaß verloren haben.
Hat der VfB Stuttgart Mitgliederdaten unrechtmäßig weitergegeben? Wenn diese Frage am Ende mit „ja“ beantwortet wird, drohen dem Verein und den Verantwortlichen empfindliche Geldstrafen. SWR4- Moderatorin Ute Weber sprach mit dem Juristen Prof. Dr. Christoph Buchert über mögliche Konsequenzen. Er ist Professor für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen und war früher Gerichtssprecher in Stuttgart. Hier die wichtigsten Ausschnitte des Interviews.
Dr. Ingo Bott kritisiert jedoch: „Es muss den Beteiligten aber gerade in der bestehenden Gemengelage klar sein, dass es ein Geschmäckle hat, wenn genau die Anwälte beauftragt werden, die ansonsten wichtige Daimler-Mandate bearbeiten. Die mögliche Verschleifung von Interessen sorgt schon für Irritation, bevor es überhaupt zur Aufarbeitung kommt.“
„Unter dem Strich wirkt das wie eine etwas unbeholfene Rosinenpickerei“, findet Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott. „Es ist nachvollziehbar, dass ein Unternehmen nicht gleich alles offenlegen will, sondern vorzieht, eine konsolidierte Version der Ereignisse nach außen zu geben.“ Doch in den Augen des renommierten Wirtschaftsstrafrechtlers hätte der Klub in der Datenaffäre die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden klar und transparent führen, die Strafanzeige insbesondere nicht nur als Möglichkeit, sondern als klare Ansage kommunizieren sollen. „So entsteht etwas der Eindruck, als handele es sich um ‚Abrundungs-Aktionismus‘ im Sinne von ‚wurde von uns erwartet, haben wir auch gemacht, aber erst dann, als klar war, dass nichts Unangenehmes rauskommt'“, so Bott, Gründer einer Düsseldorfer Strafrechtskanzlei.