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Plan A – in den Medien

Plan A in den Medien: Bott in der Rheinischen Post zur Einstellung des Loveparade-Verfahrens

Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott von der "Plan A - Kanzlei für Strafrecht" mit einer Stellungnahme in der Rheinischen Post vom 22.04.2020

Plan A in den Medien: Bott heute in der Rheinischen Post mit einer Stellungnahme zu der sich abzeichnenden endgültigen Einstellung des Loveparade-Verfahrens: „Das letzte Kapitel einer juristischen Vollblamage“. Die Plan A-Anwälte Bott und Kohlhof haben einen der Angeklagten vertreten, gegen den das Verfahren bereits im Februar 2019 erfolgreich eingestellt wurde. Schon das sei „eine Kapitulationserklärung […]

Stellungnahme von Dr. Bott zur Corona-Krise

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott von der Kanzlei „Plan A“ erklärt, welche Ausnahmen im Falle einer Ausgangssperre möglich wären: „Die Ausnahmen sind nicht gesetzlich definiert. Bislang anerkannt sind in anderen Ländern Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellen- und Bankbesuche. Die Fahrt zur Arbeit ist zulässig, insofern HomeOffice nicht möglich ist.“

Stellungnahme von Dr. Bott zu Hate Speech im Sport

Zur Verhinderung von Fan-Beleidigungen fordert Sport-Strafrechtler Ingo Bott mehr Initiative von den Vereinen. „Als Inhaber des Hausrechts sollten sich Clubs damit auseinandersetzen, was sie tun können, um Beleidigungen, Volksverhetzung und Hasskriminalität vorzubeugen“, sagte der Jurist dem „Kicker“. Der Experte für Sport-Strafrecht regte einen klaren Katalog für mögliche Verstöße an. „In Zeiten, in denen sich Meinungen radikalisieren, muss klar sein: Was ist noch Meinungsfreiheit, was schon Straftat?“, sagte Bott.

Stellungnahme von Dr. Bott zu Hate Speech im Sport

Zur Verhinderung von Fan-Beleidigungen fordert Sport-Strafrechtler Ingo Bott mehr Initiative von den Vereinen. «Als Inhaber des Hausrechts sollten sich Clubs damit auseinandersetzen, was sie tun können, um Beleidigungen, Volksverhetzung und Hasskriminalität vorzubeugen», sagte der Jurist dem «Kicker». Der Experte für Sport-Strafrecht regte einen klaren Katalog für mögliche Verstöße an. «In Zeiten, in denen sich Meinungen radikalisieren, muss klar sein: Was ist noch Meinungsfreiheit, was schon Straftat?», sagte Bott.