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Plan A – in den Medien

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott bei rp-online.de: „Intensivtäter werden weiter schwere Straftaten begehen, weil sie nicht belangt werden können“

Der Düsseldorfer Strafrechtler Ingo Bott von der Kanzlei „Plan A“ erklärt: „Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in anderen Rechtsordnungen teilweise sehr viel niedrigere Strafmündigkeitsgrenzen gelten“, sagt Bott. Die deutsche Entscheidung, bei Menschen unter 14 Jahren von schuldunfähigen Kindern zu sprechen, sei daher nicht in Stein gemeißelt, so Bott weiter.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott bei rp-online.de: „Was den nicht strafmündigen Täterinnen jetzt droht“

Die zwölfjährige Luise ist von zwei Kindern im Alter von zwölf und 13 Jahren getötet worden. Der renommierte Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott erklärt, wie nun mit den nicht strafmündigen Täterinnen verfahren werden könnte.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott bei welt.de

Zwei Kinder sollen in Freudenberg eine Zwölfjährige getötet haben. Die Justiz stößt an ihre Grenzen, denn die Täterinnen sind zu jung für eine Strafe. Rechtsanwalt Prof. Ingo Bott sagt dazu bei WELT: „Eine Reaktion des Rechtsstaats gibt es schon. Nur keine Reaktion des Strafrechts.“

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott bei rp-online.de: „Darf man Klima-Kleber als Autofahrer selbst wegtragen?“

Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ kleben sich immer häufiger auf Straßen fest. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott erklärt, unter welchen Umständen man als Autofahrer selbst einen „Kleber“ wegtragen darf – und wann nicht.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott bei lto.de: „War die Durch­su­chung über­trieben?“

„Im Rahmen von Durchsuchungen bei Medienunternehmen und bei ihren Mitarbeitenden gelten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten besonders strenge Anforderungen“, meint auch Prof. hc. Dr. Ingo Bott von der Strafrechtskanzlei PLAN A. Insbesondere sei der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) zu berücksichtigen.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott im kicker

„Was überrascht, ist die mutmaßliche Milchmädchenrechnung der Verantwortlichen: Dass strafbare Schwarzgeldzahlungen solchen Umfangs an der Bilanz vorbei nicht auffallen würden, dürfte von Anfang an illusorisch gewesen sein“, hat dazu Dr. Ingo Bott, Rechtsanwalt, Wirtschaftsstrafrechtsexperte und Inhaber der Düsseldorfer Kanzlei Plan A, erst kürzlich gegenüber dem kicker mitgeteilt.