Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
Die Zeit der strafrechtlichen Unantastbarkeit der „Götter in Weiß“ ist vorbei. Heute bewegen sich Ärzte in strafrechtlicher Hinsicht in einem gefahrgeneigten Umfeld. Viele Staatsanwaltschaften haben Abteilungen eingerichtet, die auf Arztstrafrecht spezialisiert sind.