Steuerstrafrecht und Selbstanzeige

Nichts ist so verlässlich wie der Tod und die Steuern. Das eine zu hintergehen, ist erfahrungsgemäß tatsächlich schwierig. Umso verlockender ist der Versuch, es beim anderen zu versuchen. Prominente Fälle und Namen zeigen allerdings, dass der Staat hier ein hartnäckiger Gegner sein kann. Die Strafen fallen im Zweifel empfindlich aus.

Stellen Sie fest, dass Steuern hinterzogen worden sein könnten, befassen wir uns gemeinsam mit Ihnen und Steuerberater aus unserem Netzwerk mit der Frage, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich und nötig ist.

Kommt es zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung verteidigen wir Sie auch in steuerstrafrechtlichen Belangen nach allen Regeln der Kunst.

 

Referenzmandate

  • Ingo Bott: Unternehmensvertretung als Verteidiger einer Privatbank im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
  • Ingo Bott: mehrere Beistandschaften für Zeugen eines DAX-Konzerns im Zusammenhang mit einer Hauptverhandlung in Sachen eines sog. Internationalen Umsatzsteuerkarussells
  • Ingo Bott/Maximilian Kohlhof: Verteidigung in einem Umfangverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

 

Vorträge

  • Ingo Bott: Impunidad después de una autodenuncia en el Sistema del Derecho Penal Tributario – Privilegio injusto o excepción injustificada?, Universidad Sergio Arboleda, Bogotá, Kolumbien, 16.11.2017
  • Ingo Bott: Voluntary self-disclosure of tax evasion, Vertretung des Europarats, Bukarest, Rumänien, 17.02.2017
  • Ingo Bott: „Der Fall Hoeneß und seine Lehren“, Informationsveranstaltung “Bitte Recht einfach …” der Kanzleien Wessing & Partner und Bufete Hispano-Alemán, Palma de Mallorca, Spanien, 04.10.2013