Hausdurchsuchungen sind selten eine angenehme Angelegenheit. Das gilt auch dann, wenn es sich um Lagerräume eines Fußballvereins handelt, in denen vergeblich nach Pyrotechnik gefahndet wird.
Noch unangenehmer ist es, wenn es für den Durchsuchungsbeschluss nur eine allenfalls zweifelhafte Begründung gibt. Gleichzeitig hat der DFB diese Woche zum ersten Mal eine Ausnahmegenehmigung erteilt, nach der während eines Spiels Pyrotechnik im Stadion abgebrannt werden darf. Die Verwirrung ist komplett. Vereine und Funktionäre sind verunsichert.
Der Plan A: Vorabberatung sorgt für Klarheit im Durcheinander zwischen Staat und Funktionären.
Der Impuls: Wenn der Präsident motiviert, steht die Polizei vor der Tür
Letztes Jahr noch hatte die Eintracht Frankfurt vergeblich versucht, die Durchsuchung vor dem UEFA Europa League-Heimspiel gegen Schachtjor Donezk vor dem OLG Frankfurt als rechtswidrig einstufen zu lassen. Nach der wohl eher stimmungs- als pyrotechnisch motivierend gemeinten Äußerung des Präsidenten Peter Fischer, das Stadion müsse „brennen“, hatten damals am Nachmittag vor dem Spiel Beamte der Frankfurter Polizei einen Lagerraum der Frankfurter Ultras auf der Suche nach verbotener Pyrotechnik durchforstet (https://www.kicker.de/743254/artikel). Und das obwohl Fischer noch einige Stunden vor der Durchsuchung im Radio klargestellt hatte, dass es sich natürlich nicht um einen Aufruf zum Einsatz illegaler Feuerwerkskörper gehandelt hat.
Die Frage: Dürfen die das?
Schon für Privatpersonen sind Durchsuchungen, gerade in den eigenen vier Wänden, ein schwerer Eingriff in Grundrechte, der sehr gut begründet gehört. Sportvereine und Sportverbände stehen aber darüber hinaus noch im Fokus der Öffentlichkeit. Eine Durchsuchung der Kriminalpolizei in den Räumen eines Bundesligisten erweckt bundesweites Aufsehen und sorgt – unabhängig vom Durchsuchungsergebnis – für einen Imageschaden. Der Sport, der schon Ermittlungen zu Steuerlast, Doping und Wettmanipulation über sich ergehen lassen muss, steht auch hier im „Fadenkreuz“ der Strafermittler. Das OLG Frankfurt führt dazu aus: „Der Beschluss vom 21.02.2019 weist in seiner äußeren Form erhebliche Unstimmigkeiten auf“, sagt aber „die materiell-rechtlichen Voraussetzungen“ seien gegeben gewesen.
Ende der Pyro-Durchsuchungen in Sicht? DFB erteilt Erlaubnis zum „kontrollierten Abbrennen“
Überraschend hat der DFB dem Hamburger SV für ein Spiel gegen den Karlsruher SC im Februar nun die Erlaubnis erteilt, zehn Rauchtöpfe im Innenraum durch Fans unter der Aufsicht einer Fachfirma abbrennen zu lassen (https://www.kicker.de/768858/artikel). Hierbei drohen dem Verein als Veranstalter und Inhaber der Verkehrssicherungspflicht empfindliche Strafen und Schadensersatzzahlungen. Denn um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen sie Haftung und Verantwortung für eventuelle Schäden beim Pyroeinsatz im Vorfeld selbst übernehmen.
Ob damit die Wahrscheinlichkeit für weitere Durchsuchungen wie zuletzt bei Eintracht Frankfurt sinkt, ist zu bezweifeln. Insbesondere, wenn die Durchsuchungsbeschlüsse wie der beschriebene auf so „dünnem Eis“ gebaut werden und trotzdem nicht einstürzen. Vereine und Verantwortliche täten gut daran, sich bereits im Vorfeld haftungssicher aufzustellen und entsprechend abzusichern.
Zusammengefasst: Compliance ist wichtig – und zwar schon im Vorfeld. Als sportstrafrechtlich aufgestellte Kanzlei sind wir dabei immer für Sie da #wennmalwasist.
Die Rechtsanwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht und Lentze Stopper begleiten Vereine und Verbände bei den entsprechenden rechtlichen Aufarbeitungen und helfen, Strukturen zu schaffen, die vergangene Probleme lösen und künftige verhindern.
Autor: Murat Denizli (Plan A – Kanzlei für Strafrecht)
Ansprechpartner:
Bei Plan A sind die Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott und Rechtsanwalt Murat Denizli (Plan A – Kanzlei für Strafrecht)
Bei Lentze Stopper sind Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. habil. Martin Stopper und Rechtsanwalt Simon Karlin, LL.M. (Lentze Stopper)
Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Murat Denizli
Rechtsanwalt / Associate
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Dr. habil. Martin Stopper
Rechtsanwalt / Partner
Kanzlei Lentze Stopper
Simon Karlin
Rechtsanwalt / LL.M.
Kanzlei Lentze Stopper