Heute, am 22.04.2020, stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vor.
Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen. Zugleich soll er ausdrücklich Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Klare Forderung des Gesetzgebers: Mehr Compliance!
Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Aus Sicht des BMJV ist eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität damit jedoch nicht möglich. Insbesondere sei zu bedauern, dass die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro unabhängig von der Verbandsgröße gelte und damit gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche(re) Sanktion zulasse. Es gelte daher: „Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance.“ (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html).
Das neue Gesetz: Ein scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium
Mit dem neuen Entwurf will der Gesetzgeber den Verfolgungsbehörden und Gerichten „ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand“ geben. Ebenso sollen verbandsspezifische Zumessungskriterien sowie ein Verbandssanktionenregister geschaffen werden. Vorgesehen ist zudem eine Änderung der Verfahrensregeln.
Compliance als dringende Herausforderung – und Lösung
Sanktionsmildern berücksichtigt werden sollen insbesondere wirkungsvolle Compliance-Maßnahmen. Auch die Mitwirkung des Verbandes am Verfahren durch Durchführung interner Untersuchungen wird geregelt und mit Sanktionsmilderungen verbunden.
Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät Unternehmen aus Wirtschaft, Medizin und Sport in den Bereichen Prävention, Compliance und Internal Investigation. Bei uns vereint sich fundierte Kenntnis aus Theorie und Praxis. Wir sind immer für Sie da #wennmalwasist.
Rechtsanwalt Dr. Bott begleitet seit vielen Jahren Unternehmen im In- und Ausland bei der Ausgestaltung ihrer Compliance-Konzepte. Rechtsanwalt Dr. Kohlhof hat zu der Frage der Sanktionierbarkeit von Verbänden seine Dissertation verfasst (https: https://kanzlei-plan-a.de/rechtsanwalte/dr-maximilian-kohlhof/veroffentlichungen-dr-kohlhof/). Rechtsanwalt Murat Denizli war mehrere Jahre Head of Legal bei einem international ausgerichteten Konzern.
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