Der aktuelle SPIEGEL (Nr. 47; 14.11.2020, S. 100) berichtet von Vorwürfen gegenüber Boxtrainern des baden-württembergischen Landesverbandes BVBW, die „ebenso konkret wie massiv“ seien. Gegenstand der Berichterstattung und der angesprochenen strafrechtlichen Ermittlungen, auf die der Artikel Bezug nimmt, sind insbesondere sexuelle Übergriffe.
Im Blog von Plan A – Kanzlei für Strafrecht haben wir wiederholt darauf hingewiesen: Auch Sportvereine und Sportverbände stehen im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden. Auch hier können erhebliche Sanktionen drohen. Das gilt auch für die Verbandsverantwortlichen selbst. Die Strafverfolger legen dabei dieselben Maßstäbe an, die auch außerhalb des Sports, in der freien Wirtschaft gelten. Für Verbände und Vereine heißt das, dass sie sich ebenso abzusichern haben, wie Unternehmen. Mit anderen Worten: Es braucht eine bereichsspezifische Compliance. Ohne eine klare Linie geht dabei nichts.
Tone from the top: Warum es auch im Verband klare Ansagen braucht
Es gehört zu den Grundlagen der Compliance-Beratung, das Klima einer Organisation „von oben nach unten“ auszurichten. Nur dort, wo klare Kanten vorgelebt werden, setzen sie sich auch im gelebten alltäglichen Miteinander durch. Häufig fehlt es gerade im Sport aber an eng an der aktuellen Rechtslage ausgerichteten Konzepten, die vorgeben, was erlaubt und was verboten ist. Als Folge entstehen oft (und regelmäßig unabsichtlich) undefinierte Graubereiche.
Der erste sinnvolle Schritt ist es dabei, den Gegenstand der Aufklärung eindeutig zu definieren. Wie ein Wirtschaftsunternehmen müssen sich Vereine und Verbände fragen: Wo sind unsere Schwachstellen? Wo können Risiken entstehen? Welches Umfeld ist gefahrgeneigt, wo können also rechtlich relevante Übergriffe drohen?
Der Plan A: Nachvollziehbare Ansagen. Neutrale Ombudsstellen. Maximaler Schutz.
Nicht selten neigen Unternehmen oder Verbände dazu, eine Lösung „in house“ anzubieten. Auch der SPIEGEL berichtet, dass der Boxverband Baden-Württemberg eine Ansprechpartnerin gefunden habe, die „mit dem BVBW verbunden“ sei. Zunächst scheint das auch nachvollziehbar. Wer das Unternehmen oder den Verband kennt, hat gegenüber Außenstehenden den Vorteil, Sachverhalte einfacher einschätzen zu können. Der Nachteil ist ebenso greifbar: Wer „die Brille des Unternehmens“ (oder eben des Verbandes) trägt, ist schnell mal auf dem falschen Auge blind.
Plan A – Kanzlei für Strafrecht ist daher für Unternehmen, Verbände und Vereine als Ombudsstelle tätig. Die Anwälte der Kanzlei schulen vor Ort über die rechtlich relevanten Risiken, erklären die tatsächlich relevanten Straftatbestände und klären über die Maßgaben der Rechtsprechung auf. Häufig entsteht gerade dadurch überhaupt erst ein echtes Problembewusstsein. Wenn danach ein konkreter Verdacht aufkommt, sind die Anwälte von Plan A der richtige Ansprechpartner für eine anonyme Prüfung und fungieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Verband und Ermittlern.
Der Plan A: Externe Aufklärung für interne Integrität
Die Aufklärung über konkrete rechtliche Erwartungshorizonte definiert nicht nur, was im Verband okay und was nicht okay ist. Regelmäßig trägt die anwaltliche Aufklärung und die Möglichkeit eines Ansprechpartners „von außen“ auch dazu bei, dass eine (selbst-)kritische Bestandsanalyse in Gang kommt und wesentliche Compliance-Fragen gestellt und beantwortet werden, insbesondere: Wer sind wir und wer wollen wir sein?
Zudem kann sich erst dann, wenn richtig und umfassend über die rechtlichen Erwartungen und Risiken aufgeklärt wurde, insbesondere auch die Führung eines Unternehmens oder Verbandes sicher sein, dass keine Vorwürfe in ihre Richtung aufkommen.
Die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht haben viel Erfahrung darin, (sehr) unterschiedliche Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Analyse ihrer Schwachstellen zu beraten, zu begleiten und rechtskonform aufzustellen. Wir erstellen dazu für jede Anfrage ein individuell passendes Konzept und sind dann, wenn tatsächlich ein kritischer Fall aufkommt, auch verlässlich da #wennmalwasist.
Autoren
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
- Rechtsanwalt Leo Nievelstein
- Wiss. Mit. Nedret Madak
Quelle: SPIEGEL Nr. 47 (14.11.2020), S. 100
Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Leo Nievelstein
Rechtsanwalt / Associate
Plan A – Kanzlei für Strafrecht