Plan A im Wirtschafsstrafrecht: Aufrüsten der Justiz – Neue Ermittlungswellen im Anflug?

Auch wenn es angesichts der Bearbeitungsgeschwindigkeiten im Rechtsalltag anders wirken mag: Zwischen 2017 und 2020 hat die Justiz rund 2.300 neue Stellen geschaffen. Dieser Trend soll sich fortsetzen. Die Justiz rüstet auf. Das kann erhebliche Folgen für Bürger und Wirtschaft haben.

Eine schwierige Gleichung: Mehr Staatsanwälte = mehr Stress für Bürger und Unternehmen?

Die Aufstockung der Justiz, insbesondere mehr Stellen für Staatsanwälte, kann vor allem für das Sanktions- und Strafrecht weitreichende (unangenehme) Folgen haben. Mit der Quantität steigt nicht zwingend auch die Qualität. Was hingegen steigt, sind die Anzahl an Ermittlungen. Die Rechnung ist leicht: Je mehr Staatsanwälte existieren, desto mehr Ermittlungen gegen Bürger oder Unternehmen werden eingeleitet. Denn im Strafrecht gilt das sog. Legalitätsprinzip, wonach die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, jedem Verdacht einer Straftat vollumfänglich nachzugehen. In der Praxis steht dem Legalitätsprinzip aber auch das ungeschriebene Kapazitätsprinzip entgegen, wonach nicht jedes Ermittlungsverfahren mangels zeitlicher Kapazität von Staatsanwälten mit der notwendigen Akribie bearbeitet werden kann. Dies wird sich mit der Aufstockung der Staatsanwaltschaften ändern.

Ein allgemeiner Trend: Alarmsignal an die Wirtschaft  

Neben der Ausdehnung der Justiz zeigen aktuelle Gesetzesnovellierungen, dass der Gesetzgeber immer mehr Verantwortung des Staates auf Unternehmen abwälzt. Das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, ein faktisches Unternehmensstrafrecht, steht sinnbildlich dafür. Ein vollumfassendes und effektives Compliance-Management-System wird dadurch zur unternehmerischen Pflicht. Kommt ein Unternehmen dem nicht nach, drohen erhebliche Repressalien. Dass zeitgleich auch die Ermittlungsarmada wächst, lässt wenig Gutes erahnen.

Der Plan A im Wirtschaftsstrafrecht: So viel wie nötig, so wenig wie möglich  

Für Unternehmen und Unternehmer kann sich der Eindruck aufdrängen, dass sich das Minenfeld der Regulatorik weiter verdichtet. Egal wohin man sich bewegt, irgendwas kann immer hochgehen. Das mag zwar niemand (auch nicht der Gesetzgeber) wollen. Die legislativen Abenteuerlichkeiten führen trotzdem genau dazu. Das gilt erst recht, wenn nun auch noch die Ermittlermannschaft wächst.

Was es nun braucht, ist ein effektives Compliance-Management, das alles Erforderliche abdeckt, das Unternehmen aber auch nicht lähmt. Die Maßgabe ist klar: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Plan A – Kanzlei für Strafrecht begleitet Unternehmen und Unternehmer dazu als Ombudsstelle. Wir sind immer für Sie da #wennmalwasist

Autoren: 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsanwalt Dr. Maximilian Kohlhof

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Dr. Maximilian Kohlhof
Rechtsanwalt / Senior Associate

Plan A – Kanzlei für Strafrecht