Plan A im Wirtschaftsstrafrecht: Das Ende des Bargelds – der Anfang der Ermittlungswelle wegen Geldwäsche?

Der aktuelle SPIEGEL (28.08.2021, Nr. 35, S. 38) enthält unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht nur einen starken Beitragstitel: „Waschsalon Deutschland“. Es findet sich dort auch ein strammes Zitat eines Wirtschaftskriminologen und Regierungsgutachters: „Deutschland bleibt ein Schlaraffenland für Geldwäscher.“ Der Artikel erhebt schwere Vorwürfe in Richtung der Gesetzgeber und der Ermittlungsbehörden, insbesondere des Zolls. Die Überschrift ist dabei Programm. Ob sie zutrifft, oder nicht, sei dahingestellt. Klar ist: Die Botschaft wird nicht ungehört bleiben. Teilnehmer:innen am Wirtschaftsverkehr haben  sich daher auf einen rauen Wind einzustellen. Plan A – Kanzlei für Strafrecht verfolgt diese Entwicklung tagesaktuell. 

Worum es geht: Geldwäsche als Massenphänomen – und Massenversagen (?)

Die im Artikel des SPIEGEL benannten Grundkonstellationen sind allgemein bekannt: Gelder fließen, oft grenzübergreifend, in Investitionsprojekte, ohne dass dabei hinreichend gefragt würde, woher sie kommen und wie sie einzuordnen sind. Per se muss das nicht anrüchig sein, zumal die Rechtslage dem regelmäßig nicht entgegensteht. Es mag sich hier allerdings tatsächlich ein Gefahrenpotential dafür ergeben, dass auch Mittel aus kriminellem Hintergrund Eingang in den Wirtschaftskreislauf finden, um dadurch „sauber“ zu werden. Der SPIEGEL stellt dabei ein sehr deutsches Phänomen heraus: Das Fehlen einer Bargeldgeschäftsobergrenze. Anders als in anderen Ländern können Barmittel in Deutschland frei fließen. Dass dadurch die Nachvollziehbarkeit des Hintergrundes der Mittel nicht einfacher wird, liegt auf der Hand. Dass Barmittel auch gleich anrüchig sein müssen, allerdings ausdrücklich nicht.

Woran es hakt: Viele Köche, kein Rezept   

Viele Köche können den Brei verderben. Sie tun es fast zwangsläufig, wenn sie sich noch nicht einmal auf ein Rezept einigen können. Der SPIEGEL legt hier den Finger in die Wunde: Im deutschen Föderalismus weiß, gerade im Strafrecht zwar häufig die rechte Hand nicht, was die linke tut. Selten ist das aber so greifbar wie bei der Geldwäschebekämpfung. Mit maliziös-chirurgischer Präzision zeigt der SPIEGEL auf, wie und wo allein die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls im luftleeren Raum operiert. Das gelte auch nach der erst im März 2021 erfolgten Reform des Geldwäschestraftatbestands § 261 StGB. Der SPIEGEL berichtet davon, dass die FIU nicht nur nicht effektiv an der Geldwäschebekämpfung arbeite, sondern zwischenzeitlich Ermittlungen gegen deren eigene Ermittler laufen, und zwar wegen Strafvereitelung im Amt (!). Das Fazit ist so klar wie hart: Sie „schüttet Staatsanwaltschaften und Polizei weiterhin mit überwiegend nutzlosen Verdachtsmeldungen zu.“ (S. 40).

Was jetzt droht: Aktionismus und Ermittlungswellen

Ein Artikel wie der des SPIEGEL kann und wird, erst recht in Zeiten des Wahlkampfs, nicht ungehört bleiben. Wenn hochrangige Kriminalbeamte die deutsche Geldwäschebekämpfung als „Irrsinn“ bezeichnen (S. 43), dürfte die Reaktion auf dem Fuße folgen. Für Unternehmer:innen und Unternehmen heißt das, dass es sich warm anzuziehen gilt. Die nächste Ermittlungswelle dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Angesichts der nun öffentlich diskutierten desaströsen Zahlen, ebenso der in den Raum geworfenen Schlagworte „Wirecard“ (S. 41), „Clan-Ermittlungen“ (S. 38) und „Moskauer Börse“ (S. 41) rücken nicht nur, aber vor allem Finanzdienstleister ins Fadenkreuz. Wenn ein Münchener Oberstaatsanwalt analysiert, „Je größer die Bank, desto mehr Verdachtsmeldungen und Schrott“ (S. 40), nimmt er damit nicht nur die Banken selbst in die Pflicht – sondern auch die eigene Behörde.

Der Plan A: Analyse und Compliance bevor die große Welle kommt

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist weit und unübersichtlich. Dasselbe gilt für die Erscheinungsbilder in der Praxis. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die Risikopotentiale des eigenen Wirtschaftens kompakt zu analysieren und zu bewerten. Das Team von Plan A – Kanzlei für Strafrecht unterstützt Sie hier bei der Bewertung. Sollten Lücken bestehen, können (und sollten) sie effektiv geschlossen werden. Die nächste Ermittlungswelle kommt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich darauf einzustellen.

Autoren: 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsanwalt Dr. Joshua Christmann

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Dr. Joshua Christmann
Rechtsanwalt / Associate

Plan A – Kanzlei für Strafrecht