Plan A im Steuerstrafrecht: Steuerstrafrechtliche Gefahr – Vermieter:innen bei Airbnb sollten schnell handeln

Einkünfte aus Vermietung über die Plattform Airbnb müssen unter Umständen gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden. Der Fiskus hat nun erstmals Daten von deutschen Airbnb-Vermieter:innen aus erster Hand bekommen. Es drohen vermehrt Überprüfungen durch die Steuerfahndung, ob Vermieter:innen bei Airbnb ordnungsgemäße Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht haben. Kommen Ungereimtheiten auf, können erhebliche Folgen drohen. Vermieter:innen ist daher zu raten, schnell Beratung einzuholen.

Datenaustausch zwischen Airbnb und Finanzbehörden

Airbnb stellt den Finanzbehörden nach jahrelangem Verfahren Daten deutscher Vermieter:innen bereit. Wie LTO berichtete, handele es sich dabei zunächst um Datensätze aus den Jahren 2012 bis 2014. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Datenübermittlungen in Aussicht gestellt worden seien. Die Finanzbehörden werden die erhaltenen Daten mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgleichen. Denn nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und § 21 des Einkommensteuergesetzes müssen unter Umständen nicht nur gewerbliche Anbieter:innen in ihren Steuerklärung Einkünfte aus Vermietung angeben, sondern auch Airbnb-Vermieter:innen, die lediglich privat vermieten. Was droht Vermieter:inenn nun, wenn den Finanzbehörden anhand der ausgewerteten Daten auffällt, dass die Einkünfte aus Vermietung nicht oder nicht vollständig gegenüber den Behörden erklärt wurden?

Vermieter:innen in der Sackgasse (?)   

Vermieter:innen können sich in diesem Fall dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen. Die Folgen sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die in schweren Fällen bis zu 10 Jahren reichen kann. Ein solches Ergebnis muss aber nicht einfach hingenommen werden. Das Steuerrecht sieht einen Ausweg vor: Die Selbstanzeige. Wer die Selbstanzeige korrekt vornimmt, kann damit einer Strafverfolgung aus dem Weg gehen. Bereits in einem anderen Beitrag zum Steuerdatenaustausch zwischen Deutschland und der Türkei haben wir darauf hingewiesen, dass eine Selbstanzeige nur mit professioneller Unterstützung vorgenommen werden sollte. Wenn die Selbstanzeige fehlerhaft erfolgt – und hier bestehen viele Fallstricke – kann der vermeintliche Ausweg versperrt werden. Das gilt es zu vermeiden. Vermieter:innen sollte daher in jedem Fall den Weg der Selbstanzeige nicht alleine gehen. Es ist dabei besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Selbstanzeige nur helfen kann, wenn die Behörden noch keine Steuerdaten ausgewertet haben. Denn dann ist es regelmäßig zu spät für eine Straffreiheit durch die Selbstanzeige. Daher ist Vermieter:innen nun zu einem schnellen Handeln zu raten.

Aber auch danach bestehen noch Chancen: Eine effektive Verteidigung kann zu einem gewünschten Ergebnis führen, etwa wenn der Ermittlungsvorwurf widerlegt oder jedenfalls entkräftet werden kann.

Der Plan A im Steuerstrafrecht: Auswege frühzeitig nutzen – aber mit Experten!

So sehr auch Airbnb-Vermieter:innen nun im Fokus stehen, darf nicht vergessen werden, dass sich auch andere Vermieter:innen dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aussetzen können, wenn Einkünfte aus Vermietung nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden. Daher ist grundsätzlich zu raten: Wer sich unsicher ist, ob seine Einkünfte aus Vermietung gegenüber den Finanzbehörden korrekt erklärt wurden, sollte fachliche Beratung einholen – idealerweise, bevor die Steuerfahndung vor der Tür steht. Wir beraten Sie gerne hierzu und zeigen Ihnen bestehenden Möglichkeiten auf.

Autoren: 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsreferendar Nedret Madak

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Nedret Madak
Rechtsreferendar

Plan A – Kanzlei für Strafrecht