Plan A im Sport(straf-)recht: Der Einspruch des SC Freiburg

Die letzten 72 Stunden dürften für alle Sportbegeisterten eine aufregende Zeit gewesen sein. Nun ist klar: Der SC Freiburg hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, Einspruch gegen die Spielwertung der Partie vom Wochenende gegen den FC Bayern München einzulegen. Freiburg beruft sich dabei auf Fairplay und die Schaffung klarer Verhältnisse.

Kleiner Fehler, große Wirkung

Im Bundesligaspiel des SC Freiburg gegen den FC Bayern München standen in der 85. Minute bei einem Stand von 3:1 aus Sicht des Rekordmeisters plötzlich für wenige Sekunden 12 Bayern-Spieler auf dem Feld. Der Fehler geschah wohl deshalb, weil Bayerns Teammanagerin bei der Auswechslung von Kingsley Coman diesem die falsche Rückennummer anzeigte, weshalb er sich nicht angesprochen fühlte und auf dem Feld verblieb. Am Ende hat der FC Bayern München das Spiel 4:1 gewonnen. Dennoch bleibt der Regelverstoß im Raum.

Mehr Fragen als Antworten

Letztlich hing das Tätigwerden des DFB-Sportgerichts vom Einspruch der Freiburger ab. Dies ist nun geschehen. Doch wie geht es jetzt weiter? Fraglich bleibt zunächst, welche Rechtsgrundlage hier für die Beurteilung herangezogen werden soll. In Betracht kommen sowohl die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB als auch die Fußballregeln des Verbandes. Weiterhin ist die Frage der Sanktionen völlig unklar. Eine Wertung für die Freiburger würde zumindest anhand des klaren Ausgangs des Spiels an der Sinnhaftigkeit einer solchen Sanktion zweifeln lassen. Auf der anderen Seite erscheint eine Beurteilung anhand des konkreten Ausgangs des Spiels auch als problematisch. Zuletzt bleibt auch die Frage zu klären,  in welcher Weise ein Verschulden des  4. Offiziellen gegeben ist und inwieweit dies zu sanktionieren wäre. Es stehen somit viele Fragen im Raum, die Stephan Oberholz und seine Kollegen vom Sportgericht entscheiden werden müssen.

Plan A steht für Achtung bei derAuswechslung

Der SC Freiburg hat genau das getan, was getan werden muss, um Rechtunklarheiten zu beseitigen, und dazu beizutragen, dass es in Zukunft bei vergleichbaren Fällen eine Antwort gibt. Gleichzeitig wird der Ruf nach klareren Vorschriften immer lauter. Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät Vereine und Verbände in allen Fragen rund um das Sportstrafrecht und wird überdies auch als Ombudsstelle tätig. Wir sind immer da #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwalt Alexander Sellmayer

DR. INGO BOTT
RECHTSANWALT | PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

ALEXANDER SELLMAYER
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht