Plan A im Korruptionsstrafrecht: Von Maskendeals und EU-Bestechung

Voraussichtlich im September wird das BKA das Bundeslagebild Korruption 2021 veröffentlichen. Spannend bleibt, ob ein weiterer Anstieg bei Korruptionsdelikten zu erkennen ist – ein Thema, was in den letzten Monaten wieder sehr präsent war, gerade im Hinblick auf die Corona-Pandemie, in der zeitweise der Überblick fehlte, wo Geld herkommt und wo es hingeht und wer noch irgendwie (un-) berechtigterweise mitverdient. Neben der aktuellen Rechtsprechung im Bereich „Maskendeals“ lohnt sich ein Blick nach Luxemburg, wo die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft an Fahrt aufnimmt.

Abissel was geht immer – Münchner Geschichten

Die Maskenaffäre rund um die beiden CSU- Urgesteine Alfred Sauter und Georg Nüßlein ist nun vorerst für die Beteiligten gut ausgegangen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die üppigen Provisionen den Tatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach § 108e StGB nicht erfüllen. Die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind damit kassiert.

Ein Glück: So dürfen die beiden findigen Geschäftsleute die Provisionen, die für das Vermittlungsgeschäft zur Lieferung von Masken an die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung zu Beginn der Corona-Pandemie erfolgten, behalten. Ein Fall der Korruption lag nicht vor, der Imageschaden für die CSU und eine Skepsis bei Nebentätigkeiten bei Amtsträgern bleibt.

Korruptionsbekämpfung in Europa – neue Europäische Staatsanwaltschaft

Wie viele andere Delikte im white-collar-crime macht auch die Korruption an den Staatsgrenzen nicht halt. So verfolgt die neu ins Leben gerufene Europäische Staatsanwaltschaft grenzüberschreitende Straftaten gegen den EU-Haushalt. Diese EU-Strafverfolgungsbehörde ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann. Dazu gehören Subventionsbetrug, Korruption oder schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. In allen Beteiligten EU-Mitgliedstaaten ermitteln sog. delegierte Staatsanwälte nach nationalem Strafprozessrecht – in Deutschland ganze elf Staatsanwält:innen.

Bilanz nach einem Jahr: Über 900 Ermittlungen und mehr als 4.000 Strafanzeigen

Nach etwas mehr als einem Jahr zieht die Europäische Staatsanwaltschaft ein erstes Zwischenfazit. Hierbei zeigt sich, dass diese Institution durchaus genutzt wird und ernst zu nehmen ist. Täglich gehen zig Strafanzeigen ein. Ermittlungen werden aufgenommen. Auch Sicherstellungsentscheidungen im dreistelligen Millionenbereich sind ergangen.

Hoher Schaden bei hohem Verfolgungsaufwand – Für die EU, Staaten und auch Private

Korruption kostet uns alle Geld. Der öffentlichen Hand entstehen hohe Schäden, allein der im Jahr 2020 entstandene Schaden wird in dem Bundeslagebild des BKA mit einem Gesamtvolumen von 81,2 Millionen Euro beziffert. Daher sind sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten daran interessiert, Korruption zu bekämpfen. Aber auch Unternehmen verfolgen eine strikte Anti-Korruptionshaltung. Korruptionsprävention durch Compliance-Beratung und die Implementierung von Hinweisgebersystemen gewinnen daher an Bedeutung und sind für Unternehmen von vitaler Bedeutung.

Der Plan A im Wirtschaftsstrafrecht: Anti-Korruptions-Compliance fest im Unternehmen verankern

Verstrickungen in Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität lassen sich oft durch Präventionsmaßnahmen vermeiden. Plan A – Kanzlei für Strafrecht führt im Rahmen eines individuell auf Ihr Unternehmen angepassten Compliance Management System Risikoanalysen durch, um besonders sensible Bereiche zu ermitteln und bietet Schulungen an, um jedem Mitarbeitenden einen Kompass mitzugeben, wann ein Verhalten kritisch und wann sogar strafbar sein könnte. Auch berät Plan A – Kanzlei für Strafrecht bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen.

Kommt es dennoch zu ernsthaften Vorwürfen, etwa im Bereich des europäischen Fiskalstrafrechts nach dem EU-Finanzschutzstärkungsgesetz, ist es wichtig, gerade bei Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft die Beschuldigtenrechte zu wahren und Sie frühzeitig zu begleiten. Egal was – wir sind immer für Sie da, #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Joshua Christmann
  • Rechtsreferendar Yannick Neuhaus

DR. Joshua Christmann
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Yannick Neuhaus
Rechtsreferendar

Plan A – Kanzlei für Strafrecht