Worum geht es?
Das UEFA-Exekutivkomittee erlaubt testweise für die Saison 2022/23 wieder Stehplätze beim Europapokal. Zunächst soll es für eine Saison in den Stadien der Europapokalteilnehmer aus England, Deutschland und Frankreich erlaubt sein, in den europäischen Klub-Wettbewerben Champions League, Europa League und Europa Conference League Stehplätze anzubieten. Die Klubs können selbst entscheiden, ob sie für eigene Fans und Gäste-Fans Stehplätze anbieten. Die Einzelheiten sollen sich nach den jeweiligen Landesgesetzen bestimmen.
Warum ist das wichtig?
Die UEFA hebt damit ein 24-jähriges Stehplatz-Verbot im Europapokal auf, dass vor allem als Reaktion auf die Stadionkatastrophen von Heysel (Belgien, 1985) mit 35 Toten und Hillsborough (England, 1989) mit 97 Toten erlassen wurde.
Was hat das mit dem Strafrecht zu tun?
In der Vergangenheit ereigneten sich immer wieder furchtbare Stadionkatastrophen, bei denen zahlreiche Menschen verletzt wurden oder sogar zu Tode kamen. Erst im letzten Jahr starben bei einem solchen Ereignis im Rahmen des Africa Cups mehrere Zuschauer:innen. Die anschließenden Ermittlungen kreisen um die Straftatbestände (nach deutschem Recht) der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB). Ins Fadenkreuz können hier auch Vereinsverantwortliche und die Verbände und Vereine selbst geraten.
Was ist der Plan A?
Für Verbände und Vereine kommt es auf sinnvolle Compliance-Programme an. Zu klären ist zum Beispiel wann wie wer den Zugang von Zuschauer:innen in den Stadionbereich koordiniert und überwacht, wie das Ticketing funktioniert und wie bei aufkommenden Gefahren sinnvolle Deeskalationsmechanismen greifen. Nicht zuletzt durch unsere Verteidigung im Strafverfahren nach der Loveparade-Katastrophe sind wir mit solchen Fragen eng vertraut. Es ergibt daher Sinn, dass zu unseren Mandant:innen auch Sportvereine und Sportverbände gehören. Wir sind immer für Sie da, #wennmalwasist. Und wir helfen dabei, zu verhindern, dass es sich dabei um eine Katastrophe handelt.
Wir sind für Sie da, #wennmalwasist.
Autoren und Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
- Rechtsreferendarin Eva Hören
DR. INGO BOTT
RECHTSANWALT / PARTNER
Plan A – Kanzlei für Strafrecht
Eva Hören
Rechtsreferendarin
Plan A – Kanzlei für Strafrecht