Ausschreitungen in Malmö – auch die kleine Schwester der Champions League kommt ohne Feuerwerk nicht aus

Was war passiert?

Nach etwa einer Stunde Spielzeit in der Europa League Partie des 1. FC Union Berlin gegen die Gastgeber des Malmö FF kam es zum Beschuss des Spielfeldes durch Feuerwerkskörper. Dabei wurden diese wohl sowohl aus dem Gästeblock der Berliner als auch aus einem neutralen Bereich abgefeuert. Ob aber tatsächlich (nur) Fans von Union beteiligt waren, ist bislang ungeklärt, zumal die Situation deshalb noch undurchsichtiger wird, weil auch Fans von Hertha BSC Berlin im Stadion gewesen sein sollen, mit denen der Malmö FF eine Fanfreundschaft pflegt.

Warum kann dies zum Problem werden?

Die Regularien der UEFA sind in diesen Fällen eindeutig. Artikel 51 des Reglements der UEFA Europa League verweist dabei auf die UEFA-Rechtspflegeverordnung. Artikel 6 der UEFA-Rechtspflegeverordnung sieht dabei Disziplinarmaßnahmen gegen Verbände, Vereine aber auch gegen natürliche Personen vor. Die Bandbreite der Sanktionierungen reicht von „Ermahnung“ bis hin zu einem „Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeiten“. Artikel 11 Nr. 2 der UEFA-Rechtspflegeverordnung regelt explizit, dass ein Verstoß gegen die in Artikel 11 Nr. 1 UEFA-Rechtspflegeverordnung statuierten allgemeinen Verhaltensregeln dann gegeben ist, wenn eine Spielunterbrechung oder gar ein Spielabbruch verursacht wird.

Was hat das mit dem Strafrecht zu tun?

Die Verlierer derartigen Verhaltens sin in erster Linie die Vereine selber. Täter können oft nur schwer ergriffen oder im Nachgang identifiziert werden. Der Ruf nach stärkeren Kontrollen wird daher immer lauter. Nachhaltiger sind allerdings effektive Compliance-Konzepte. Plan A berät daher regelmäßig die Betroffenen über die aktuell geltende Rechtslage, eventuelle Neuerungen, vor allem aber auch darüber, wann und wie was umzusetzen ist. Wir sind immer da, #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwalt Alexander Sellmayer

Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
RECHTSANWALT / PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

ALEXANDER SELLMAYER
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

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