Auch die Anwälte der Mutter und des heute 21-jährigen Bruders, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, äußern sich nur zurückhaltend: „Wir sind hier, um die Wahrheitsfindung zu unterstützen, um herauszufinden, wann und wie das Kind unserer Mandantin ums Leben gekommen ist“, sagte Anwalt Ingo Bott.
Kategorie-Archive: Plan A – in den Medien
Plan A – in den Medien
„Wir sind hier, um die Wahrheitsfindung zu unterstützen, um herauszufinden, wann und wie das Kind unserer Mandantin ums Leben gekommen ist“, sagte Anwalt Ingo Bott.
Den größten Anteil der offenen Ersatzfreiheitsstrafen machen nicht gezahlte Geldstrafen aus – so auch im aktuellen Fall in Ratingen. Ein Düsseldorfer Strafrechtsexperte macht dafür fehlende Kapazitäten in den Behörden verantwortlich.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott erklärt, unter welchen Umständen man als Autofahrer selbst einen „Kleber“ wegtragen darf – und wann nicht – und wann Nötigung vorliegt.
Der Düsseldorfer Strafrechtler Ingo Bott von der Kanzlei „Plan A“ erklärt: „Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in anderen Rechtsordnungen teilweise sehr viel niedrigere Strafmündigkeitsgrenzen gelten“, sagt Bott. Die deutsche Entscheidung, bei Menschen unter 14 Jahren von schuldunfähigen Kindern zu sprechen, sei daher nicht in Stein gemeißelt, so Bott weiter.
Die zwölfjährige Luise ist von zwei Kindern im Alter von zwölf und 13 Jahren getötet worden. Der renommierte Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott erklärt, wie nun mit den nicht strafmündigen Täterinnen verfahren werden könnte.
Zwei Kinder sollen in Freudenberg eine Zwölfjährige getötet haben. Die Justiz stößt an ihre Grenzen, denn die Täterinnen sind zu jung für eine Strafe. Rechtsanwalt Prof. Ingo Bott sagt dazu bei WELT: „Eine Reaktion des Rechtsstaats gibt es schon. Nur keine Reaktion des Strafrechts.“
Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ kleben sich immer häufiger auf Straßen fest. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott erklärt, unter welchen Umständen man als Autofahrer selbst einen „Kleber“ wegtragen darf – und wann nicht.
„Im Rahmen von Durchsuchungen bei Medienunternehmen und bei ihren Mitarbeitenden gelten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten besonders strenge Anforderungen“, meint auch Prof. hc. Dr. Ingo Bott von der Strafrechtskanzlei PLAN A. Insbesondere sei der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) zu berücksichtigen.