Zuletzt berichtete Plan A – Kanzlei für Strafrecht im vergangenen Sommer über das spannende Gebiet des Kunststrafrechts. Beispielhaft ging es dabei unter anderem um den Diebstahl der Mona Lisa – ein auf den ersten Blick nahezu historisch klingendes Exempel für die Vermengung von Kunst und Strafrecht. Kunst wird immer wieder gestohlen. Kunstwerke sind oft teuer, schön und selten bis einzigartig.
Urteil in Österreich: Diebe schielen nicht nur auf Schiele
Ab 2012 entwendete ein Speditionskaufmann in Österreich immer wieder Werke aus einem Lagerraum, darunter etliche Gemälde und Zeichnungen der „Wiener Secession“ – insgesamt über 30 Gemälde und Zeichnungen. Darunter befanden sich Werke von Kokoschka, Schiele und auch Klimt. Das Urteil des Landgerichts Wien über eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist, angesichts der Anzahl der Bilder und einem geschätzten Wert von über einer Million Euro, wenig überraschend.
Offenbar kam der Täter als Mitarbeiter verhältnismäßig leicht an die Kunstwerke heran. Er arbeitete bei dem Speditionsunternehmen, das einem Kunsttransporteur Lagerraum zu Verfügung stellte. Spaziergänge durch das Lager weckten seine Sammelleidenschaft und der Rest war dann keine große Kunst. Ab ins Auto und zu Hause aufstellen. Vom immensen Wert will er nichts gewusst haben, dabei erzielen Werke von Klimt auf dem Kunstmarkt immer wieder Höchstpreise.
Klimts tausend Küsse – Kunst für jedermann
Zuletzt war die Rede von Klimt, als das Belvedere in Wien 10.000 NFTs generierte (sog. Non-Fungible Tokens). Dabei handelt es sich, vereinfacht gesprochen, um eine Zeichenfolge, die einen bestimmten Gegenstand wie etwa ein Gemälde in einer Blockchain wiedergibt – Kryptokunst. Dies geschah mit Klimts Gemälde „Der Kuss“. Etwa 2.500 Stück von 10.000 sind bereits versteigert worden. So ist auch ein legaler Erwerb und sogar eine Investition in Kunst möglich, denn die Erwerber:innen können den digitalen Teil handeln und virtuell ausstellen.
Laufendes Verfahren in Dresden: Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden verursachte weltweite Empörung. Nun stehen seit Ende Januar 2022 die mutmaßlichen Täter vor Gericht. Es gab bereits zehn Verhandlungstage. Die Motivation für den Einbruch war in diesem Fall wohl eher das Interesse an Geld zu kommen als eine ästhetische Zuwendung von Gegenständen, die man sich nicht leisten kann. Aber die Verhandlung zeigt, wie auch in anderen Fällen von Kunstdiebstählen: Die Ermittlungsbehörden machen großteils gute Arbeit. Die Befragung von Sicherheitsmitarbeiter:innen lässt hingegen vermuten, dass auch hier Sicherheitslücken bestanden. Viele Fragen des Gerichts blieben seitens der Verantwortlichen für Sicherheit unbeantwortet. Bereits Tage zuvor waren die Streben des Fenstergitters unbemerkt durchtrennt und tote Winkel verschwanden aus dem Blickfeld der Überwachungskameras. Aber auch die interne Abstimmung, wie der Umgang mit Alarm und Fehlalarmen und das Verhalten von Sicherheitspersonal im Nachgang offenbaren, dass die Vorbereitung auf den Ernstfall nicht optimal ist. Dies ist auch den Kunstversicherungen bewusst, denn der Versicherungswert liegt bei 113,8 Millionen Euro. Dass die Verhandlung nun in einem Hochsicherheitssaal stattfindet, der als ein- und ausbruchsicher gilt, lässt nur müde lächeln.
Handlungsbedarf: Prävention schafft Sicherheit und Selbstvertrauen
Immer wieder sieht man: Kunst ist nicht ausreichend gesichert. Das ist ein Zielkonflikt, denn Kunst will gesehen und gezeigt werden. Dennoch herrscht Ungewissheit sowohl im Bereich der Diebstahlprävention als auch im Fall des Falles, wenn Kunstwerke entwendet werden. Neben der Ergreifung von technischen Maßnahmen bedarf es auch eines geschulten Personals und einer versierten rechtlichen Betreuung im weiteren Verlauf – sei es in der Rolle des Nebenklägers oder in der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und der sonstigen rechtlichen Begleitung. Hier bedarf es im Vorfeld bereits eines individuellen Sicherheitskonzeptes. Kunstexperten sind im Regelfall keine Juristen und keine Sicherheitsexperten. Das ist auch nicht schlimm.
Der Plan A im Kunststrafrecht: Beratung
Das Team von Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet Museen, Sammlungen und Künstler:innen. Das schließt auch Präventivberatung und Compliance ein. Wie kann, wie muss man Kunst schützen? Wie ist damit umzugehen, wenn es in diesem Zusammenhang zu Vorwürfen kommt?
Dafür sind wir für Sie stets erreichbar #wennmalwasist.
Autoren und Ansprechpartner:
- Rechtsanwältin Maren Lutz
- Rechtsreferendar Yannick Neuhaus
Maren Lutz
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Yannick Neuhaus
Rechtsreferendar
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