Plan A gegen Hatespeech – Ist man dem Hass im Internet wirklich schutzlos ausgeliefert?

Das Internet ist anonym. Anonymität verschafft einen falschen Mut und Sicherheit seinen Hass an anderen Menschen auszulassen. Dieser Hass ist oft rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. Als Opfer fühlt man sich den anonymen Tätern meist schutzlos ausgeliefert. Doch die Bundesregierung gibt den Opfern mit ihrem neuen Gesetzespaket eine Möglichkeit sich zu wehren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gemeinsam mit uns dem Hass im Internet entgegenstellen können.

Das neue Gesetzespaket – mehr Sicherheit im Netz

Mit der Erweiterung und Verschärfung des Strafgesetzbuches zum 03.04.2021 schaffte die Bundesregierung neue Möglichkeiten sich gegen die Täter zu wehren. So kann man nun gegen Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder der persönlichen Freiheit härter vorgehen. Früher war dies nur möglich, wenn es sich um eine Drohung mit Verbrechenstatbestand, beispielsweise eine Morddrohung, handelte. Eine Drohung geht dabei nicht nur selten mit einer Beleidigung einher. Beleidigungen sind für Betroffene meist sehr schmerzhaft und schwer zu verarbeiten. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Strafe erhöht.

Aber auch die Plattformen selbst sollen zu einem sichereren Ort werden. So müssen soziale Netzwerke strafbare Postings unmittelbar löschen. Zudem besteht seit dem 01.02.2022 eine Meldepflicht. Das bedeutet, bei schweren Straftaten, wie der Bedrohung mit einer Tat gegen das Leben oder der sexuellen Selbstbestimmung, müssen die Plattformen dies beim Bundeskriminalamt melden. Dazu müssen sie den Inhalt des Postings, die IP-Adresse und die Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, dem BKA weitergeben. So wird die Strafverfolgung erleichtert und effektiver.

Der Plan A gegen Hatespeech: Wie gehe ich mit so einer Situation um?

Sind Sie Opfer von einer Hassnachricht im Netz geworden, ist es ratsam einen Screenshot von der Nachricht und dem Profil zu machen, um den Inhalt zu sichern. Danach sollten Sie sich mit unserer Unterstützung an die Strafverfolgungsbehörde wenden. Als erfahrene Kanzlei auf diesem Gebiet sind wir in der Kommunikation sowie Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden geübt. Wir wissen, dass dieser Schritt oft Überwindung kostet. Insbesondere Frauen werden oft mit sexuellen Gewaltvorstellungen oder Nacktdarstellungen eines fremden Chatpartners konfrontiert. Oft möchte man über solche Erfahrungen mit einer Frau sprechen. Bei solchen sensiblen Fällen hilft Ihnen unsere Rechtsanwältin Maren Lutz gerne weiter. Sie hilft Ihnen die Situation zu verarbeiten und den Täter strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Denn wir sind für Sie da, #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwältin Maren Lutz

DR. INGO BOTT
RECHTSANWALT / PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Maren Lutz
Rechtsanwältin / Associate

Plan A – Kanzlei für Strafrecht