Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht

Die Zeit der strafrechtlichen Unantastbarkeit der „Götter in Weiß“ ist vorbei. Heute bewegen sich Ärzte in strafrechtlicher Hinsicht in einem gefahrgeneigten Umfeld. Viele Staatsanwaltschaften haben Abteilungen eingerichtet, die auf Arztstrafrecht spezialisiert sind.

Strafverfahren gegen Ärzte und Klinikverantwortliche knüpfen oft an den Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der Körperverletzung an. Häufig ist auch der Verdacht des Abrechnungsbetrugs oder eines Verstoßes gegen das Arzneimittel- und das Betäubungsmittelgesetz. Dazu kommen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Plan A – Kanzlei für Strafrecht hat neben der klassischen Verteidigung auch Fragen der Approbation, der Vertragsarztzulassung und dem Umgang mit Kassenärztlichen Vereinigungen im Blick. Wir kümmern uns umfassend um Sie.

Neben Ärzten berät Plan A – Kanzlei für Strafrecht auch Kliniken, Krankenhäuser, Apotheker, Labore, Pflegeeinrichtungen, Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller. Wir verteidigen hier nicht nur, sondern arbeiten auch an Konzepten zur Compliance, um sanktionsrechtliche Risiken erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Referenzmandate

  • Ingo Bott: zahlreiche Verteidigungen von Ärzten Strafverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung durch Behandlungsfehler
  • Ingo Bott: Verteidigung und Compliance-Beratung von Praxisgemeinschaften gegen des Vorwurfs des ärztlichen Abrechnungsbetrugs
  • Ingo Bott: Verteidigung und Compliance-Beratung von Praxisgemeinschaften im Zusammenhang mit Vorwürfen der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

 

Veröffentlichungen

 

Vorträge

  • Ingo Bott: Die Bemühungen des Gesetzgebers zur Reform des (internationalen) Korruptionsstrafrechts, Vortrag beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg; Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung, Stuttgart, 16.11.2016; Schwerpunkt: Korruption im Gesundheitswesen