Arbeitsstrafrecht

Zum Arbeitsstrafrecht gehört insbesondere die Verteidigung von Unternehmen und Privatpersonen gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit, der Beschäftigung von Scheinselbständigen oder bei Fragen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ergeben sich regelmäßig sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgefragen. Auch dabei steht Plan A – Kanzlei für Strafrecht fest an Ihrer Seite.

Bei Arbeitsunfällen berät Plan A – Kanzlei für Strafrecht Unternehmen und Privatpersonen, wenn diese in den Fokus der Ermittler geraten. Im Raum stehen hier häufig die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung.

In arbeitsstrafrechtlichen Fällen kommt schnell der Verdacht auf, dass wichtige Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten worden sein könnten. Diese Sicherheitsvorschriften sind im Bereich Compliance ein wesentliches Element unserer Schulungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände. Wichtig ist hier insbesondere, Risiken aufzudecken, zu behandeln und damit späteren Vorwürfen eines Organisationsverschuldens vorzubeugen.

 

Referenzmandate

  • Ingo Bott: Vertretung eines DAX-Konzerns als Verteidiger in einem Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und der Beschäftigung von Scheinselbständigen
  • Ingo Bott: Entwicklung eines Compliance-Konzepts für einen DAX-Konzern zur Verhinderung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und der Beschäftigung von Scheinselbständigen
  • Ingo Bott: mehrere Zeugenbeistandschaften für Arbeitnehmer eines DAX-Konzerns im Zusammenhang mit einer Hauptverhandlung in Sachen eines sog. Internationalen Umsatzsteuerkarussells

 

Veröffentlichungen

 

Vorträge

  • Ingo Bott: De la práctica para la práctica: La responsabilidad penal de los administradores de hecho, Jahreskongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, Düsseldorf, 19.06.2014