Plan A im Sport(straf-)recht: Platzsturm beim FC Köln, Schalke 04 und Eintracht Frankfurt – Enthusiasmus oder Straftat?

Gleich drei Mal kam es in der vergangenen Woche zu einem Platzsturm der freudigen Fans. Grund zum Feiern gab es für die Fans allemal: Die Eintracht steht im Finale der Europa League, der FC Köln spielt nächste Saison wieder international und der FC Schalke 04 kehrt nach einem Jahr im Unterhaus wieder in die Bundesliga zurück. Doch bei aller Freude bleibt ein bitterer Beigeschmack und die Frage, inwieweit Fans und auch Vereine in solchen Fällen vielleicht sogar mit einer Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden rechnen müssen.

Schon am Sonntag, 08.05.2022, haben die Plan A-Rechtsanwälte Alexander Sellmayer und Dr. Ingo Bott das brandaktuelle Thema im Interview mit Sportradio Deutschland eingeordnet. Hier gehen sie noch einmal auf die in diesem Zusammenhang relevanten Rechtsfragen ein.

Wenn die Freude überwiegt

Die Stürmung des Spielfeldes nach dem Abpfiff ist für viele Fans das Mittel, um all ihrer Anspannung und Freude Luft zu machen. Die Emotionen ab Ende der Saison oder nach einem wichtigen Sieg kochen über und es scheint sich gar keine andere Möglichkeit zu bieten, als den Platz zu stürmen und mit seinen Idolen diesen einmaligen Moment gemeinsam zu erleben. Das ist alles absolut nachvollziehbar und verständlich. Gleichzeitig birgt ein solches Verhalten gleich mehrere Gefahren – für Fans, aber gerade auch für den so heiß geliebten Verein selbst.

Unüberschaubare Konsequenzen

Gleich mehrere Straftaten stehen bei der Stürmung des Spielfeldes zur Debatte: Zum einen kommen Delikte wie Haus- und Landfriedensbruch in Betracht. Zum anderen sind auch Körperverletzungsdelikten, in vorsätzlicher wie auch in fahrlässiger Begehungsweise, nicht ausgeschlossen. Aber auch Sachbeschädigung und Diebstahl spielen eine Rolle, sofern dann noch ein kleines Stück Rasen oder eine Eckfahne mitgenommen wird. Aber auch die Vereine selbst stehen bei derartigen Ereignissen im Fokus. Nicht nur in dem der Staatsanwaltschaft, sondern insbesondere auch dem des DFBs, der in solchen Fällen Vereine für das Fehlverhalten seiner Fans hart sanktionieren kann.

Plan A für Fans und Vereine

Den Sturm auf das Spielfeld wird es vermutlich immer geben. Gleichwohl ist für Vereine eine strafrechtliche- und sanktionsrechtliche Compliance in solchen Fällen unabdingbar, um bereits im Vorfeld auf derartige Situationen reagieren und diese bestmöglich abfedern zu können. Plan A berät Vereine in allen Fragen rund um sport(straf)rechtliche Compliance und steht Fans im Falle einer Untersuchung allzeit zur Seite #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwalt Alexander Sellmayer

DR. INGO BOTT
RECHTSANWALT | PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

ALEXANDER SELLMAYER
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht