Wer hat´s erfunden? – Urheberrechtsstreit um das Lied: „Miss you“

DJ Robin Schulz steht im Kreuzfeuer. Sein neuer Song soll gar nicht sein neuer Song sein. „Miss you“ hat der Berliner Musiker Southstar schon Anfang Mai 2022 rausgebracht – sogar mit demselben Titel! Aber auch Southstar, bediente sich bei Oliver Tree und seinem Song „Jerk“ und machte daraus eine Techno-Version. Oliver Tree wird bei Robin Schulz genannt, Southstar, der Berliner Newcomer, hingegen geht leer aus. Aber das alles war kein Zufall, sondern möglicherweise von Seiten des Managements von Robin Schulz gewollt. Bewusste Provokation für die Kreativität und die Kunstfreiheit oder ein Geständnis, vorsätzlich gehandelt zu haben?

Warum ist das wichtig?

Auch wenn Kunst davon lebt als Inspiration zu dienen und so weiterentwickelt zu werden, führen extreme Formen der Anlehnung regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Zuletzt etwa bei dem Künstler Ed Sheeran mit seinem Chart-Erfolg „Shape of You“. Dieser erinnerte Sami Chokri und Ross O’Donoghue an ihren eigenen Song „Oh Why“.  Das  britische Gericht entschied hier zugunsten von Ed Sheeran.

Was hat das mit Strafrecht zu tun?

Das Urheberrecht schützt nicht nur Werke der bildenden Kunst, sondern auch Melodien und Kompositionen. Gerade bei Popsongs gibt es viele Überschneidungen. Plagiatsklagen häufen sich. Neben der Forderung nach Schadensersatz kann in bestimmten Fällen auch eine Strafbarkeit im Raum stehen. Eine unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nach § 106 UrhG strafbar. Gerade bei der kommerziellen Verwendung kann auch schnell eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung im  Raum stehen – dann drohen nach § 108a UrhG bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Entscheidend ist, ob es sich im Einzelfall um ein nach § 51a UrhG erlaubtes Pastiche, also eine erlaubte Nachahmung, oder um eine unerlaubte Kopie handelt.

Was ist der Plan A?

Bei vielen Künstler:innen besteht die Sorge unbewusst kopiert zu haben. Im Gespräch ist sogar schon eine Vorabprüfung von Werken, um Schadensersatzforderungen von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Das Team von Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet auch Künstler:innen in urheberrechtlichen Fragen mit strafrechtlichem Bezug. Welche straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen drohen bei unerlaubter Verwertung? Welche  bei einer unerlaubten Vervielfältigung? Wie kann man sich im Vorfeld auch strafrechtlich absichern, etwa durch Vereinbarungen mit dem Urheber der Inspirationsquelle?

Dafür sind wir für Sie stets erreichbar #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Joshua Christmann
  • Rechtsreferendar Yannick Neuhaus

DR. Joshua Christmann
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Yannick Neuhaus
Rechtsreferendar

Plan A – Kanzlei für Strafrecht