Sport und Strafrecht – Mittlerweile Hand in Hand ?!

Worum geht es?

Sanktionswürdiges Fehlverhalten von Vereinsfunktionären (Bsp. Marc  Overmars/Türkgücü München), Vereinsmitgliedern und Fans (Platzsturm/ Pyrotechnik) aber auch von Sportlern selbst (jüngst: Benjamin Mendy) rückt mehr und mehr in den Fokus der Presse und damit auch in die Wahrnehmung der Gesellschaft.

Warum kann dies zum Problem werden?

Der Rattenschwanz solchen Fehlverhaltens ist meist länger, als man auf den ersten Blick glauben möchte. Dabei steht nicht nur eine mögliche strafrechtliche Verfolgung im Raum. Vielmehr müssen Vereine  beispielsweise durch Fehlverhalten ihrer Fans hohe Geldsummen bezahlen. Dazu kommen zudem noch die Reputationsschäden, die auf lange Sicht wohl den nachhaltigsten Schaden anrichten dürften.

Was hat das mit dem Strafrecht zu tun?

Nicht jedes hier beschriebene Fehlverhalten zieht gleich strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Oft stehen „nur“ finanzielle Sanktionen abseits einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Raum. Gleichwohl kann es, wie im Fall Benjamin Mendy, zu einer Anklage und einer Hauptverhandlung kommen.

Was ist der Plan A?

Effektive  Compliance-Konzepte sind in Anbetracht der  aktuellen Entwicklungen nicht mehr wegzudenken. Nur auf diese Weise lassen sich Situationen vermeiden, in denen es für Vereine, aber auch für deren Anhänger zu (strafrechtlichen) Sanktionierungen kommen kann. Bei den von uns begleiteten Vereinen schult das Anwaltsteam von Plan A daher regelmäßig die Betroffenen über die aktuell geltende Rechtslage, eventuelle Neuerungen, vor allem aber auch darüber, wann und wie was umzusetzen ist. Wir sind immer da, #wennmalwasist. Und sorgen auch dafür, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwalt Alexander Sellmayer

Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
RECHTSANWALT / PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

ALEXANDER SELLMAYER
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht