Plan A im Unternehmensstrafrecht: Die besonderen Anforderungen der Lieferketten-Compliance

Moderne Unternehmen verfolgen neben wirtschaftlichen auch ethische Ziele. Dazu gehört es nicht nur, selbst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen fairen Rohstoffhandel zu sorgen, sondern das auch in der eigenen Lieferkette zu fordern. Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet Unternehmen und Unternehmer dabei, entsprechende Strukturen zu entwickeln und auszubauen. Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung macht die Beratung auch vor Landesgrenzen nicht Halt.  

Auch der Gesetzgeber nimmt Ökologie und Sozialverträglichkeit in den Blick. Das Bundeskabinett hat dazu das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ auf den Weg gebracht. Missachten Unternehmen zukünftig Sorgfalts- und Berichtspflichten, drohen empfindliche Sanktionen.

Internationale Verantwortung: Auch die Reputation endet nicht an der Landesgrenze 

Um deutsche Unternehmen zu verpflichten, einer globalen Verantwortung nachzukommen, beschloss die Bundesregierung bereits 2016 einen „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“. Am 03.03.2021 baute darauf ein Regierungsentwurf für ein Lieferkettengesetz auf. Dieser verfolgt das Ziel, die Menschenrechtslage entlang von Lieferketten zu verbessern und den fairen Wettbewerb zu stärken.

Unter das Gesetz fallen Personen- und Kapitalgesellschaften, die in Deutschland ansässig sind und mehr als 3.000 Beschäftigte haben. Eine erste Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist allerdings bereits für 2024 geplant. Menschenrechte sind damit endgültig auch im wirtschaftspolitischen Fokus des Gesetzgebers angekommen.

Forderung des Gesetzes: Verpflichtende Risikoanalyse – Normkonforme Aufstellung   

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette zu sorgen. Die Unternehmen müssen dazu auch jenseits des eigenen Tellerrandes mögliche Risiken ermitteln und bewerten. Das umfasst beispielsweise die Problemfelder Zwangs- und Kinderarbeit, unwürdige Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und Gefahren für die Umwelt.

Die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht sind mit dem besonderen Rechtsbereich der Menschenrechte eng vertraut. Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Kohlhof halten dazu im Rahmen eines Lehrauftrags regelmäßig Lehrveranstaltungen am Karlsruher Institut für Technologie.

Unsere Beratung richtet sich darauf, dass Menschenrechtsverletzungen erst gar nicht entstehen können. Wer Prävention betreibt und dabei Gutes tut, ist immer auf der richtigen Seite. Erhält ein Unternehmen im Rahmen einer Risikoanalyse dennoch Kenntnis von bestimmten Risikofeldern, muss es Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Auch dabei stehen wir Ihnen zu Seite.

Die nun durch den Gesetzgeber geforderte Lieferketten-Compliance ist nicht nur für sich gut und richtig. Sie verhindert auch negative Folgen. Kommt ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Lieferkettengesetz nicht nach, können neben erheblichen Zwangs- und Bußgeldern auch eine Eintragung in das Wettbewerbsregister und vergaberechtliche Nachteile drohen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht außerdem jährlich einen öffentlichen Bericht über die tatsächlichen und potenziell (!) negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf Menschenrechte vor. Negative Publicity kann (und sollte) hier verhindert werden.

Der Plan A im Unternehmensstrafrecht: Menschenrechte als Qualitätsmerkmal

Der aktuelle Gesetzesentwurf gibt vor, was für Unternehmen und Unternehmer regelmäßig ohnehin selbstverständlich ist: Menschenrechte sind kein lästiges Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal der eigenen Produktion und Organisation – auch in der Lieferkette. Daher ist es schon heute wichtig und richtig, sich umfassend aufzustellen. Die Anwälte von Plan A – Kanzlei für Strafrecht helfen Ihnen dabei.

Als Ombudsstelle stehen wir für Sie dauerhaft und verlässlich bereit, um als Ansprechpartner für interne wie externe Hinweisgeber mögliche Verstöße schnell aufzuarbeiten und aufzulösen. 

Das Lieferkettengesetz verstärkt diese Notwendigkeit. Es ist wichtig, auf ein funktionierendes Compliance-Management-System zu setzen, das eine gesetzeskonforme Risikoanalyse gewährleistet und eventuelle Risiken effizient angeht. Wir sind dabei immer für Sie da #wennmalwasist.

Autoren: 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsanwalt Joshua Christmann

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Joshua Christmann
Rechtsanwalt / Associate

Plan A – Kanzlei für Strafrecht