Plan A im Kunststrafrecht

Die Kunst des Verbrechens kennt kein Sommerloch. Die Maastrichter Messe „The European Fine Art Fair“ (Tefaf) gilt als eine Perle unter den Kunst- und Antiquitätenmessen. Die gezeigten Exponate reichen von Alten Meistern, mit funkelnden Cabochons bestückten Preziosen, über Asiatica, bis hin zu zeitgenössischen Skulpturen und Werken. Die zu sehen und zur Freude der Besucher – auch zu kaufen waren. Dabei waren etwa Werke von Cy Twombly, dem Doyen des Abstrakten Expressionismus. Tausende Besucher bewunderten seine bisweilen übergroßen Malereien, die unverwechselbar Schrift, Krakelei und Motive griechischer Mythologie in einer Komposition vereinen. Nicht alle Gäste verhielten sich aber so, wie sich die Veranstalter dies gewünscht hätten.

Rubbeldiekatz am Kunstrummelplatz

Bei bester Laune tummelten sich Akteure des Kunstmarktes – Galeristen, Sammler und Museumsvertreter und Connaisseurs, um ihren Sammlungen ein neues object d’art hinzuzufügen. Aber nicht alle Besucher kamen zum Kaufen, Schauen, Schlendern, Schlürfen. Vier – mit falschen Bärten getarnte Männer in Maßanzügen und Schiebermützen auf den Köpfen – interessierten sich vor allem für die Juwelen eines Londoner Händlers. Zwar schätzten diese den funkelnden Zierrat, aber dennoch war es wie Perlen vor die Säue zu werfen, denn sie schlugen urplötzlich zu.

Kein Arsène Lupin – kein gentleman-cambrioleur – kein großer Coup

Zwei der dreisten Vier sicherten das Umfeld des Standes mit Waffen in den Händen ab. Währenddessen zertrümmerte ein anderer Täter mit einem schweren Hammer eine Glasvitrine und entnahm wohl nicht irgendwelche Bijouterien, sondern wahrhaftiges Geschmeide, was bislang der Öffentlichkeit nicht en detail preisgegeben wurde.

Hier zeigt sich wieder ganz klar: Kunstkriminalität ist oftmals nicht wie bei Netflix die Tat von einem Verbrecher mit luzidem Geist, oder wie in dem Filmklassiker „Über den Dächern von Nizza“ von geschickter Methode der Katze. Es ist immer wieder, wie im Bode-Museum, wie im Grünen Gewölbe, schlichtweg rohe Gewalt. Und nicht alle Gangsterpärchen lieben sich wie Bonnie und Clyde oder Cary Grant und Grace Kelly.

Flucht – Fahndung – Finden – Fiasko?

Vielleicht bringen Scherben in diesem Fall Glück, denn das Auftreiben von Schmucksteinen und Perlen ist mitunter schwierig. Als Beute eignen sich diese wegen ihrer kompakten Größe gut, Steine müssen – wie es gerade bei den entwendeten Steinen des Grünen Gewölbes in Dresden zu befürchten ist – erneut geschliffen werden, um die Individualität des Steins neu zu schaffen.

Prävention und Reaktion: Der Plan A im Kunststrafrecht

Am Ende kann resümiert werden: Trotz hoher Sicherheitsstandards und Sicherheitsmaßnahmen ist auch hier nicht genug getan worden, um Kostbarkeiten vor dem Zugriff Dritter zu bewahren. Wieder ging es nicht um den Klau einer „Mona Lisa“, sondern schlichtweg um wertvolle Gegenstände, die sich recht zügig durch Einsatz grober Gewalt mitnehmen lassen.

Das Team von Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet Museen, Sammlungen und Künstler:innen. Das schließt auch Präventivberatung, Sicherheitskonzepte und Compliance ein. Wie lassen sich Kunst, Antiken und Schmuck zeigen und gleichzeitig schützen. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Stücke wiederzufinden? Wie kann im Fall der Fälle wirkungsvoll mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet werden? Und was machen Sie, wenn Sie mal selbst Kunst geraubt haben (sollen)?

Dafür sind wir für Sie stets erreichbar #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Dr. Joshua Christmann
  • Rechtsreferendar Yannick Neuhaus

DR. Joshua Christmann
RECHTSANWALT | ASSOCIATE

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Yannick Neuhaus
Rechtsreferendar

Plan A – Kanzlei für Strafrecht