Plan A im Sportstrafrecht: Kein Regenbogen für München

Nachdem bereits der amtierende Fußball-Nationaltorhüter Manuel Neuer durch das Tragen einer regenbogenfarbenen Kapitänsbinde jedenfalls zeitweise bei der UEFA in Ungnade gefallen war, hat diese nun auch den Antrag der Stadt München abgelehnt, die Allianz-Arena als Austragungsort des letzten EM-Gruppenspiels zwischen Deutschland und Ungarn in Regenbogen-Farben leuchten zu lassen. Wir beleuchten, warum die Maßgaben von Regulierung und Compliance im Sport heute (leider) zu beachten sind – und wo die Grenzen liegen sollten.  

Hintergrund: Neue Gesetzgebung in Ungarn

Anlass zu den Protestaktionen ist die neue verschärfte Gesetzgebung gegen die LGBTQ-Bewegung in Ungarn. Als Reaktion darauf verfolgten Manuel Neuer wie auch München das Ziel, ein Zeichen zu setzen gegen Homophobie und für eine Gesellschaft eigenbestimmter Lebensentwürfe sowie freier sexueller Ausrichtung.  

Reaktion der UEFA: Begründete Ablehnung oder unangebrachtes Diktat?  

Die Ablehnung des Münchener Antrags begründet die UEFA mit der grundsätzlichen politischen Neutralität des Verbandes sowie seiner Sportveranstaltungen. Das verwundert. Gerade die UEFA selbst hatte in den letzten Jahren großangelegte PR-Kampagnen zu den Themen Diversität, Menschenrechte und Rassismus im Sport vorangetrieben und unterstützt. 

Der Stadt München bleiben zwei Alternativen: Entweder sie hält sich an die Ansage der UEFA oder aber sie widersetzt sich der Anweisung. Der juristische Rattenschwanz darf in letztgenanntem Fall zwar nicht unterschätzt werden. Insbesondere können Sanktionen drohen. Andererseits kann gerade die juristische Aufarbeitung den Rahmen dafür geben, ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. Denn wer will ernsthaft in einem Verfahren darlegen müssen, dass das, was sonst immer gelten soll (nämlich Diversität) nicht mehr gelten soll, wenn sich ein Austragungsland (beziehungsweise: eine Austragungsperson) in ihren Befindlichkeiten verletzt zeigt? Mit anderen Worten: Was sticht, Sport oder Politik?

Plan A: Compliance beachten – und eine klare Kante zeigen

Das Beispiel zeigt: Regulatorik und Normen drohen (leider) überall. Sinnvolle Compliance reagiert sofort, wenn mal was ist. Dabei kann sich manchmal eine klare Kante empfehlen. Dann sollte aber auch klar sein, welche Sanktionen drohen und wie einem entsprechenden Verfahren zu begegnen ist. Plan A – Kanzlei für Strafrecht begleitet und unterstützt mit seiner Kompetenz und Erfahrung im Sport(straf-)recht Mandanten aus allen Bereichen und Berührungspunkten des Sports. Wir sind für Sie da #wennmalwasist.  

Autoren 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsanwalt Leo Nievelstein

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

Leo Nievelstein
Rechtsanwalt / Associate

Plan A – Kanzlei für Strafrecht