Plan A im Wirtschaftsstrafrecht: Ist das Kunst(strafrecht) oder kann das weg?

Wahre Kunst genügt sich selbst. Man kann damit allerdings auch viel Geld verdienen. Womit Wirtschaft eine Rolle spielt, was oft genug auch kreative Auswüchse jenseits des nur Rechtmäßigen befördert. Mit Honoré de Balzac: „Hinter jedem großen Vermögen steht ein Verbrechen.“ Das wiederum zitiert Mario Puzo am Anfang seines Hauptromans „Der Pate“. Womit wir mitten im Thema sind. 

Kunst und Strafrecht vermengen sich deutlich häufiger als man denkt. Jeder kennt heute da Vincis Bild La Gioconda“ (das man im deutschsprachigen Raum Mona Lisa“ nennt). Was wenige präsent haben ist allerdings, dass der ganz große Durchbruch auf einen Diebstahl des Bildes zurückgeht. Was nicht nur eine gute Geschichte ist (die man hier nachlesen kann), sondern auch ein gutes Beispiel für Kunst und Recht.

Abstrakte Kunst. Konkrete Probleme. 

Die Disziplin des Kunststrafrechts befasst sich dabei mit „klassischen“ Straftatbeständen wie Diebstahl, Hehlerei, Geldwäsche und Schmuggel. Darüber hinaus tauchen auch immer wieder Fälschungen auf, die den internationalen Kunstmarkt umtreiben. Eine spannende Herausforderung sind auch die Fälle des sog. Artnappings, eine Erpressung, bei der die Herausgabe von gestohlener Kunst unter die Bedingung gestellt wird, dass Museen, Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen ein Lösegeld bezahlen. Daneben treten auch immer häufiger marken- und urheberrechtliche Fragen mit strafrechtlichem Bezug auf, das insbesondere auch in Bereichen außerhalb des Bildlichen, konkret: Musik, Text, Gestaltung. Letztlich kann auch Graffiti-Kunst strafrechtlich relevant werden. Oft kommt es in diesem Zusammenhang zu Überwachungsmaßnahmen und Durchsuchungen, bei denen rechtlicher Beistand hilft.  

Eine neue Herausforderung. Ein neuer Kopf.  

Für Plan A – Kanzlei für Strafrecht entsteht mit dem Fokus auf Kunststrafrecht ein neues spannendes Tätigkeitsfeld. Aktuell begleitet die Kanzlei eine große Künstleragentur als Ombudsstelle für Fragen von Recht und Compliance. Außerdem schließt sich der Kanzlei mit Rechtsreferendar Yannick Neuhaus in der Anwaltsstation ein neuer, interessanter Kopf an. Neben Jura studierte er Kunstgeschichte und Klassische Archäologie in Münster, wo er zuletzt als Lehrbeauftragter am Institut für Klassische und Christliche Archäologie tätig war. In seiner laufenden Promotion beschäftigt er sich mit Fragen des Kulturgüterschutzes. Dazu kommt jetzt die strafrechtliche Expertise bei Plan A – Kanzlei für Strafrecht.

Der Plan A im Kunststrafrecht: Beratung mit Sachverstand. 

Das um Yannick Neuhaus verstärkte Team von Plan A – Kanzlei für Strafrecht berät und begleitet Unternehmen und Künstler:innen. Das schließt auch Präventivberatung und Compliance ein. Wie kann, wie soll, wie muss man Kunst schützen? Wie ist damit umzugehen, wenn es in diesem Zusammenhang zu Vorwürfen kommt? Klar ist: Ganz gleich was ist, wir sind immer da #wennmalwasist

Autoren: 

  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott 
  • Rechtsreferendar Yannick Neuhaus

Dr. Ingo Bott
Rechtsanwalt / Partner

Plan A – Kanzlei für Strafrecht