„Aus für hohes Betriebsratsgehalt?“: Wegweisende Entscheidung des Landgericht Braunschweig

Worum geht es?

Am 28.09.2021 meldete das Landgericht Braunschweig Zweifel daran an, dass Betriebsratsmitglieder der Volkswagen AG angemessen bezahlt werden. Bemerkenswert: Die im aktuellen SPIEGEL (06.08.2022, Nr. 32, S. 57) zitierte Entscheidung knüpft an ein Strafverfahren an.

Warum ist das wichtig?

Die strafrechtliche Entscheidung des Landgerichts lässt erkennen, dass es um viel ging. Laut SPIEGEL wurden frühere Personalvorstände zwar vom Vorwurf der Untreue wegen angeblich überhöhter Betriebsratsgehälter freigesprochen. Das Landgericht habe sich jedoch der Haltung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, wonach langjährige Betriebsräte nicht auf Augenhöhe mit ihren Verhandlungspartnern auf Unternehmensseite bezahlt werden dürfen. Die Gehaltsentwicklung müsse sich laut SPIEGEL an Kollegen aus dem ursprünglichen Beruf orientieren, nicht an überdurchschnittlich qualifizierten Vergleichspersonen.

Was hat das mit dem Strafrecht zu tun?

Nicht nur die Überschriften des Verfahrens sind strafrechtlicher Natur. Auch der weitere Verlauf hat einen klaren strafrechtlichen Einschlag. So berichtet der SPIEGEL, dass nun  der Bundesgerichtshof über die Sachlage zu  entscheiden habe. Einfach dürfte die Gemengelage für das strafrechtliche Bundesgericht nicht gerade werden. Entgegen steht dem, dass sich das Bundesarbeitsgericht zuletzt offen für hohe Betriebsratsvergütungen gezeigt hat (vgl. BAG v. 21.02.2018 – 7 AZR 496/16).

Was ist der Plan A?

Die Entscheidung zeigt, dass auch vermeintlich – hier arbeitsrechtlich – geklärte Themen eng zu verfolgen sind und sich jederzeit ändern können. Während Betriebsräte bislang vor allem nach § 120 BetrVG wegen der Verletzung von Betriebsgeheimnissen ins Fadenkreuz geraten konnten, kommt durch die Entscheidung aus Braunschweig eine neue Herausforderung auf. Plan A – Kanzlei für Strafrecht begleitet viele Unternehmen, die einen Betriebsrat haben. Für sie behalten wir sowohl die Vergütung des Vorstandes als auch der weiteren Organe im Blick – Änderungen in der Rechtsprechung inklusive. Wir sind immer für Sie da, #wennmalwasist.

Wir sind für Sie da, #wennmalwasist.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Rechtsanwalt Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
  • Rechtsanwältin Maren Lutz
  • Rechtsreferendarin Eva Hören

Prof. h.c. (UT del Perú) Dr. Ingo Bott
RECHTSANWALT / PARTNER

Plan A – Kanzlei für Strafrecht

MAREN LUTZ
ANGESTELLTE ANWÄLTIN | ASSOCIATE

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Eva Hören
Rechtsreferendarin

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